kündigung unterschreiben lassen?
Ich verstehe nicht was mit der Kopie gemeint ist.
Also ich übergebe meinem AG die Kündigung.
Diese kann er unterschreiben, wenn er möchte.
Jetzt verstehe ich, glaube ich..
Das unterschriebene bekomme ich ja.
Also benötige ich 2 Kündigungsschreiben am Tag der Kündigung.
Das erste gebe ich ihn und bitte um eine Unterschrift. Wenn er das gibt nimm ich das und gebe ihm eine ohne seine Unterschrift oder wie ist das gemeint?
3 Antworten
Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitige Willenserklärung. Bedeutet, hier entscheidet eine Seite allein, wie es weitergehen soll bzw. dass es eben gerade nicht weitergehen soll.
Damit die andere Seite dabei aber auch nicht rechtlich voll "unter den Tisch fällt", ist es bei Kündigungen ein ganz wichtiger Punkt, dass sie der anderen Seite auch definitiv zugegangen sind, also die andere Seite sie definitiv erhalten hat. Von dem Zeitpunkt dieses Zugangs hängt dann zum Beispiel auch ab, ab wann die Kündigungsfrist läuft.
Aus diesem Grund ist es immer sehr ratsam, wenn man beweisen kann, dass der andere die Kündigung auch wirklich zum Termin X erhalten hat. Schickt man sie per Post, macht man das per (Einwurf-)Einschreiben. Hier bestätigt der Briefzusteller, dass er an Tag X die Kündigung im Briefkasten eingeworfen hat.
Übergibt man sie persönlich, sollte man deshalb zwei Exemplare dabei haben. Das eine behält der Arbeitgeber. Auf dem anderen lässt man sich vom Arbeitgeber mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass dieser die Kündigung erhalten hat.
Das ist wenn ein AG dem AN kündigt.
Es empfiehlt sich dennoch zwei Ausfertigungen dabei zu haben. Auf einer steht dann "erhalten und zur Kenntnis genommen, Unterschrift". Das lässt du dir abzeichnen und damit bist du safe. Generell wird dein AG das aber auch nicht machen. Was soll denn da rauskommen? DU kündigst dann zum nächstmöglichen Termin und lässt dich bis dahin krankschreiben. Der AG hat dann zusätzliche KOsten und nichts gewonnen.
Ich gebe ihm dann erstmal die, wo seine Unterschrift benötigt wird.
Dann sage ich dankeschön und gebe ihm die, ohne Unterschrift?
Nein, du gibst ihm die Kündigung und sagt "Könnten sie mir den Erhalt der Kündigung bitte auf diesem Duplikat bestätigen"
Das ist absolut normal und wird jeder AG dann auch tun
Aber das was er unterschrieben hat nehme ich ja zurück für mich?
ja natürlich. Er hat ja auch ein von dir unterschriebenes Exemplar für seine UNterlagen.
Mit der Unterschrift bestätigt man nur den ERHALT des Schreibens. das heißt nicht, dass man mit dem Inhalt einverstanden ist.
Wie soll man dann den Inhalt Bestätigen lassen?
Den Inhalt musst du nicht bestätigen. Du unterschreibst auf einer Kopie, dass du das Original bekommen hast. Das gilt natürlich auch umgekehrt.
Du meintest ha dass man nur den Erhalt bestätigen. Nicht den Inhalt.
Wie soll man den Inhalt bestätigen?
Damit hast du nicht den Kündigungsgrund anerkannt, falls einer genannt wurde.
Der bestätigt nur, dass du sie ihm abgegeben hast. Er muss die überhaupt nicht anerkennen. Du bist ja kein Sklave, sondern kannst jederzeit fristgerecht kündigen.
Ja was soll er denn sonst bestätigen?..
Ahh arbeitgeber steht da ja
Danke!
Also brauche ich keine Unterschrift.
Auch wenn der Chef sagen könnte nö die Frau... hat mir keine kündigung persönlich gegeben?