Kündigungsfrist nachdem ein befristeter Vertrag abgelaufen ist?

3 Antworten

Wenn Deine Befristung schon einige Monate abgelaufen ist und Du immer noch arbeitest, hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Was steht denn zur Kündigung im Befristungsvertrag? Wenn die gesetzlichen Regelungen gelten, hast Du jetzt nach § 622 BGB eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Sollten andere Fristen vereinbart sein, z.B. tarifvertragliche, gelten diese.

Ist Dein befristeter Vertrag ausgelaufen, bist danach aber ohne erneuten (schriftlichen) Vertrag übernommen worden, bist also weiterhin einfach zur Arbeit gegangen, ist automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden. Ohne einen individuellen Arbeitsvertrag gelten hier nun die gesetzlichen Regelungen. Hier gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Schaust Du hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

... ob ich mich trotzdem an die Kündigungsfrist im "alten" Vertrag halten MUSS ?

Ja, musst du. Das ehemals befristete Arbeitsverhaeltnis ist in ein unbefristetes uebergegangen. Der ehemals befristete Arbeitsvertrag gilt unveraendert weiter, nur halt ohne Befristung.