Kündigungsfrist in der Probezeit im privaten Versicherungsgewerbe?

5 Antworten

In der Regel gelten innerhalb der Probezeit 14 Tage als Kündigungsfrist.

Bitte schau' in Deinem Vertrag nach der Fromulierung "Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen".

Diese Klausel ist in jedem Fall wirksam und kann u. U. Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers geltend machen.

Gesetzlich gibt es eine Kündigungsfrist von zwei Wochen innerhalb der Probezeit und das ohne Angabe von Gründen. Diese gilt beidseitig, also sowohl Du als auch Dein Arbeitgeber dürfen in dieser Frist kündigen. Diese Frist darf durch einen Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag nur verlängert, aber nicht verkürzt werden. Wenn in beiden Verträgen darüber nichts steht, gilt die gesetzliche Vorgabe.

Einen kleinen Unterschied gibt es allerdings, falls Du nicht fest angestellt sein solltest. Du also quasi als Freiberufler unterwegs bist. Dann kann das alles auch viel schneller gehen. Trifft das denn auf Dich zu? Denke eher nicht, da Du von einem MTV schreibst.

Da Du den Vertrag aber noch nicht angetreten hast, gilt für Dich die Kündigungsfrist sowieso noch nicht. Es gibt Verträge, da wird eine Kündigung vor Antritt von vorne herein ausgeschlossen. Findest Du dazu nichts, dann kannst Du den Vertrag nicht antreten. Am Besten setzt Du Dich kurz mit Deinem Vertragspartner auseinander. Ich bin mir sicher, dass Ihr Euch einvernehmlich in der Hinsicht trennt, dass Du gar nicht anzufangen brauchst.

Wie schon geschrieben, sind meistens Kündigungen VOR Antritt des Arbeitsverhältnisses vertraglich ausgeschlossen. Ansonsten gilt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, § 622 Abs. 3 BGB = Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit = 2 Wochen. Dies gilt, wie bereits oben geschrieben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Unter "normalen" Umständen musst du also jedenfalls bis zum 14.05. bei deinem neuen Arbeitgeber arbeiten, jedenfalls, wenn du vor dem Dienstantritt gekündigt hast. Ansonsten dementsprechend später. Im Recht gilt schließlich der Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten".

Vielleicht hilft dir auch diese Seite zum Thema Kündigungsfristen: http://anwalt-arbeitsrecht-ktr.de/kuendigung-anwalt-ktr/kuendigungsfristen/

MFG Moni

Normalerweise wird dich kein Arbeitgeber gegen deinen Willen beschäftigen wollen. Die ganze Sache schaffst du am besten durch einen Aufhebungsvertrag aus der Welt.

Die Arbeitsagentur sieht es sowieso als fahrlässige Selbstaufgabe des Arbeitsplatzes an. Eine Sperrfrist wirst du also auf jeden Fall bekommen.

In der Probezeit hat man keine Fristen.

16031974 
Fragesteller
 26.04.2016, 10:31

Überall findet man eine zwei WochenFrist :-/

Kreidler51  26.04.2016, 10:37
@16031974

Du hast deine Arbeit aber nocht nicht angetreten und dazu kann man dich auch nicht zwingen.