Weihnachtssperre und Kündigung?

4 Antworten

Eine solche Klausel dürfte gar keinen Bestand haben. Fristgerecht kündigen und gut ist.

Der nächste AG kommt mit einer Sommersperre von April bis Oktober 😂

Grundsätzlich halte ich eine solche Klausel für nicht wirksam. Letztendlich kann dies jedoch nur beurteilt werden, wenn der genaue Wortlaut der Klausel bekannt ist. Diese Thematik kenne ich von dem Anspruch auf Urlaub. Der Ausschluss des Kündigungsrechts in diesem Zusammenhang halte ich rechtlich schlicht für nicht möglich. Sollte in dem Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel stehen, würde ich davon ausgehen, dass diese einer sogenannten AGB Prüfung nicht standhält.

Im Zweifel bitte die konkrete Klausel prüfen lassen. Auf den 1. Blick scheint mir jedoch ein solcher Ausschluss rechtswirksam gar nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt rechtlich keinerlei Möglichkeit jemandem eine Kündigung zu verwehren.

Soweit es ansonsten keine vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gibt, oder dem Vertrag ein Tarifvertrag zugrunde liegt gilt für Deinen Freund wie für jeden anderen auch der § 622 BGB - und der besagt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende eines Monats haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Ansonsten - interessehalber - stelle doch bitte einmal die genaue Formulierung zum Thema Kündigung aus diesem Vertrag hier ein.

Da würde ich nicht hier sondern einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatung fragen. Ich habe z.B. im Bekanntenkreis gehört, das solch eine Klausel bestand hat. Es geht darum, das der Firma wohl ein Verlust entsteht. Betrifft vor allem Firmen die z.B. an bestimmten Saisonzeiten sehr gefragt sind. Also lieber mal professionelle Hilfe holen. Doch selbst wenn die Klausel rechtens wäre, würde ich wohl einen Krankenschein machen bis mich die Firma von selbst kündigt.