'Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom xxx' - welches Datum bei Verlängerung?

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Du kündigst stets nur das bestehende (aktuelle) Arbeitsverhältnis. Es handelt sich nämlich immer genau um dieses eine, völlig unabhängig davon, wann es begonnen hat und wie oft es bereits verlängert wurde. Das geht eigentlich bereits aus dem Begriff "Verlängerung" hervor - sonst müsste es ja ein Neuabschluss sein. (Was übrigens so gar nicht geht!)

Lass diesen Zusatz also einfach weg!

Die Frist ist o.k., wenn du sagst, es ist im Vertrag ausdrücklich erlaubt - sonst wäre eine Kündigung nämlich vom TzBefrG her ausgeschlossen.

Das Datum, wann der Vertrag erstellt/ verlängert wurde, wird nicht angegeben. Es ist ja klar, dass sich die Kündigung auf die aktuelle Verlängerung bezieht.

Wichtig ist, dass Du das richtige Datum (Fristen!!) angibst, zu dem Du kündigst.

08/2014 ist der Vertrag, den du kündigst. Aber wenn du dort - wie das der Regelfall ist - nur einen Vertrag dort hast, brauchst du das nicht anzugeben, denn das ergibt sich aus dem Zusammenhang.

Wichtig ist die Kündigungsfrist einzuhalten und schriftlich zu kündigen (nicht Fax, nicht email). Am besten Kündigung persönlich übergeben oder per Einwurf-Einschreiben abschicken.

Bei befristeten Verträgen muss außerdem die Möglichkeit vorzeitig zu kündigen ausdrücklich vereinbart worden sein.

Du musst das Datum der Kündigung angeben, nicht des Beginns. Kündigugnsfrist beachten.

Kannst Du den Vertrag überhaupt kündigen?

Eine Kündigungsmöglichkeit muß explizit vereinbart sein bei befristeten Verträgen.