Kündigungsfrist wenn der vertrag ausläuft?

11 Antworten

Befristete Arbeitsverträge laufen bei Erreichen des Beendigungsdatums einfach aus. Es ist keine Kündigung notwendig, der AG muss auch nicht darauf hinweisen.

Befristete Arbeitsverträge können ordentlich sowieso nur gekündigt werden, wenn es im Arbeits- oder angewandten Tarifvertrag eine Kündigungsvereinbarung gibt (§ 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Hast Du Dich schon arbeitssuchend gemeldet? Das muss bei befristeten Arbeitsverträgen drei Monate vor Ablauf geschehen.

Wenn der AG nichts sagt und Dir keine Verlängerung/Entfristung anbietet, ist am 31. August der letzte Tag Deines Arbeitsverhältnisses.

Bist Du allerdings im September in einem Schichtplan eingeteilt und arbeitest nach dem 31. August mit Wissen des AG weiter, hast Du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Hast Du eigentlich schon mal nachgefragt ob Dein Vertrag verlängert wird?

Wenn der Vertrag ausläuft muss der Chef dir nicht nochmal extra eine Kündigung ausstellen. Das Arbeitsverhältnis endet einfach am 31.08.

also kann es sein das er am 31.08 sagt ich muss nicht mehr kommen ? weil er sagt nix wenn ich in darauf anspreche

 

@DragonboyXXX

Das muss er dir nicht mal sagen. Er muss dir nur Bescheid geben, wenn du am 1. September wieder kommen darfst.

@DragonboyXXX

Er muss gar nichts sagen. Am 31.8. ist dein Arbeitsverhältnis beendet ohne, dass er irgendetwas macht.

@LKZUM

Kommst Du aber am 1.9. wieder und wirst nicht weggeschickt.. hast Du automatisch einen unbefristeten Vertrag. Insofern wird er spätestens am 31. schn was sagen (falls er nicht ziemlich verpeilt ist).

Ein auslaufender Vertrag endet mit dem angegebenen Datum, da muss nichts weiter gekündigt werden.

Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast gilt der gleichzeitig als Kündigung,dein Arbeitsverhältnis endet dann,wenn er dich weiter beschäftigen will muss ein neuer Vertrag geschlossen werden !

Hast du noch keine neue Beschäftigung die du im Anschluss beginnen kannst,dann musst du dich bei der Agentur für Arbeit 3 Monate vorher als Arbeit suchend melden,wenn du das nicht machst kann es passieren das du gleich mal wegen Meldeversäumis eine Sperre von 1 Woche bekommst.

Diese 1 Woche würde dir dann von deinem Gesamtanspruch des ALG - 1 abgezogen.

Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit hast du dich zwingend persönlich arbeitslos zu melden,erst ab da machst du deinen Anspruch geltend.

Nein, wenn es ein befristeter Vertrag ist, läuft der einfach zum im Vertrag angegebene Datum ohne jede weitere Kündigung aus.

Eine Kündigungsfrist gibt es da nicht extra, danach ist der Vertrag einfach nicht mehr gültig.