Kündigung wegen nichtkastration meiner Katze?

9 Antworten

Wie viele schon sagten, es ist fraglich ob der Vermieter deswegen allein eine Kündigung aussprechen kann. Eigentlich eine Sache, in die er sich nicht einzumischen hat. (Dass Katzen/Kater grundsätzlich kastriert werden sollten aus diversen Gründen, ist denke ich klar aber das ist jetzt ein anderes Thema. Die Welt braucht jedenfalls nicht mehr herrenlose Katzenbabys die im Tierheim landen.) Allerdings denke ich sieht es bei den "Symptomen" die eine unkastrierte Katze mit sich bringen kann schon anders aus. Unkastrierte Kater schreien nicht nur viel zur Paarungszeit, sondern markieren auch häufig, was gewaltig stinkt und kaum noch raus zu bekommen ist. Würde ein unkastrierter Kater eine Wohnung/Wände mit seinen Duftmarken abstecken und der Vermieter den Geruch später bei Weitervermietung nicht rausbekommen, ist für den Vermieter natürlich ein Schaden entstanden - und er hätte Recht auf Schadensersatz, bzw dass der Halter für die Geruchsbeseitigungskosten aufkommt und dem Rechtsstreit darf er natürlich vorbeugen wollen. Eine Katze wiederum kann auch bei Wohnungshaltung sehr unleidlich und laut werden, wenn sie rollig ist. (erlebe ich gerade bei meiner, sie wird bald kastriert, bevor sie raus darf) Das kann wiederum je nachdem wie man wohnt andere Mieter stören - auch etwas, worum sich der Vermieter kümmern muss, wie jede andere Lärmbelästigung auch. Dem will er vielleicht ebenfalls vorbeugen. Zudem stellt je nach Gemeinde eine nicht kastrierte Katze eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5.000 Euro "bestraft" werden kann - was aber nur für Freigänger gilt! Kann natürlich sein, dass er unterstellt, dass sie trotzdem mal Freigang bekommt und es damit sehr genau nimmt - ich weiß nicht wie Sie wohnen. Wie gesagt, in die Sache an sich hat er sich nicht einzumischen oder gar deswegen zu kündigen - aber es kann Symptome mit sich bringen, die ihn durchaus dazu berechtigen könnten. Wenn sich beispielsweise Nachbarn laufend wegen einer rolligen, laut & kläglich maunzenden Katze beschweren würden.

Hallo BrokenWings87

ist dein Kater Freigänger ? Markiert er ?

Warum hast du den Kater denn noch nicht Kastrieren lassen ? Bist du Züchter ? Hat dein Kater Artgenossen ? Gibt es bei euch eine Kastrations- und Meldepflicht für Katzen ?

Was der Vermieter darf, ist leider immer auch eine Einzelfallentscheidung. Ja, dein Vermieter darf verlangen, das du deinen Kater Kastrieren läßt, wenn er Markiert und somit an der Wohnung, dem Gebäude, Schaden verursacht. Ob und in wie weit er vor Gericht aber damit durch kommen würde, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Leider ist das mit der "Katzenrechtsprechung" nicht wirklich klar geregelt. Verbieten kann dein Vermieter also erst mal Grundsätzlich alles. Am besten wendest du dich mal an den deutschen Tierschutzbund, die können dich da auch Rechtlich ganz genau Beraten !

Oder auch an Mietrecht.org: https://www.mietrecht.org/tierhaltung/katze-mietwohnung/

Alles Gute

LG

TreudoofeTomate  06.11.2019, 15:43

Es geht um die Katze, nicht den Kater.

NaniW  06.11.2019, 15:45
@TreudoofeTomate

ob weiblich oder männlich, macht in dem Fall keinen Unterschied.

Alles Gute

LG

TreudoofeTomate  06.11.2019, 17:00
@NaniW

Naja, doch. Du hast zum Beispiel gefragt, ob er markiert. Bei einer Katze wäre das kein Problem, bei einem Kater nicht auszuhalten.

October2011  06.11.2019, 17:50
@TreudoofeTomate

Auch unkastrierte Kätzinnen können mit dem Markieren anfangen.

Und wenn die Katze rollig wird kann das so laut werden, dass die direkten Nachbarn dadurch gestört werden.

Bei einer unkastrierten Katze ist auch der Gedanke nach Würfen naheliegend - das wird dann vermutlich nicht mehr als eine normale Katzenhaltung angesehen.

BrokenWings87 
Fragesteller
 06.11.2019, 16:36

Die Katzen sind nur in der Wohnung.

NaniW  07.11.2019, 00:52
@BrokenWings87

und warum genau ist der Kater bereits Kastriet, aber die Katze nicht ? Warum hast du nicht beide zusammen Kastrieren lassen ? Je nach dem wo du wohnst, gibt es vielleicht auch bei euch schon die Kastrationspflicht.

Alles Gute

LG

Tu den Tieren den Gefallen und kastriere sie. Egal was der Vermieter sagt.

Das kann der Vermieter dir nicht vorschreiben.

Selbst wenn deine Katzen Probleme machen würden (Lärm, Geruch durch markieren), müsste er dich abmahnen und dir eine Frist setzen um Abhilfe zu schaffen. (Vorausgesetzt du hast die Erlaubnis zur Tierhaltung)

Eine Kündigung ist aus diesem Grund nicht möglich.

Du solltest die Katze aber natürlich aus einem anderen Grund kastrieren lassen, das Tier hat enormen Stress, wenn es rollig ist. Aber ich denke, das hattest du eh vor.

L. G. Lilly

Der Vermieter kann die Genehmigung zur Katzenhaltung widerrufen.

In letzter Konsequenz droht Ihnen dann die Kündigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung