Darf ich nach dem Arbeitsvertrag her fristlos kündigen? Ich bin Auszubildender und wollte einen Betriebswechsel. Wäre die fristlose Kündigung rechtens? -> Bild?

Auszug für die Kündigung aus dem Arbeitsvertrag.  - (Arbeitsrecht, Kündigung, fristlose Kündigung)

6 Antworten

Für eine fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Die Tatsache, dass Du den Betrieb wechseln willst, ist hierfür allein kein ausreichender Grund.

Wenn Du dich allerdings in der Probezeit befindest, kannst Du ohne die Angabe eines Grundes fristlos kündigen.

Nur, wenn du einen wichtigen Grund liefern kannst. Andernfalls beträgt die Frist 4 Wochen.

IronofDesert  10.11.2015, 17:05

sehe ich auch so

Generell kannst du ein Ausbildungsverhältnis in der Probezeit beenden. Das ist dann immer fristlos.

Nach Ablauf der Probezeit ist eine Beendigung fast unmöglich. Dann müsstest du schon schwer wiegende Gründe vorbringen und/oder musst dir einen anderen Ausbildungsberuf suchen.

Badsalzelmen 
Fragesteller
 10.11.2015, 18:22

Es ist ja auch darum:

1. ich komme nicht auf meine Urlaubstage im Jahr

2. Meine Überstunden konnte ich auch nicht abfeiern

3. Ich habe einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, welcher sagt das ich auszubildender bin. Demnach habe ich mich an meiner Schule erkundigt und die haben gesagt das ich Pflegehelfer in Weiterbildung bin und daher nicht als Azubi zähle. Dies heißt ich müsste nach Helfer bezahlt werden. Da er aber meinen Helfer laut Vertrag nicht anerkennt ist dieser Vertrag schonmal bisschen weniger wert.

4. Dieser Vertrag ist so entstanden, als ob ich kein Helfer wäre. Dieses wurde mit meiner Klasse und Schule erörtert.

Der Vertrag wurde unterschrieben, weil ich nun endlich Fachkraft machen konnte.

So und nachdem ich jetzt die ganze Wahrheit in diesen Kommentar geschrieben habe, würde ich mich freuen, wenn ihr sagen könntet ob ich fristlos kündigen kann. Ich wiederhole: Urlaubstage die ich nicht voll ausschöpfen konnte aber meine Kollegen, Überstunden, die ich nicht abfeiern kann, Falsche Anerkennung meines Berufes und daher auch falsche Bezahlung.

Bist Du denn noch in der Probezeit? 'Wenn ja, dann kannst Du jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Diese Formulierungen entsprechen im Wesentlichen den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes BBiG § 22 "Kündigung".

Das bedeutet konkret:

Wenn Du noch in der Probezeit bist, kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten "ganz normal" jederzeit fristlos gekündigt werden; dazu bedarf es keines Grundes.

Nach der Probezeit kannst Du mit einer Frist von 4 Wochen nur dann noch kündigen, wenn Du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder in einem anderen Beruf aufnehmen willst. Eine Kündigung, nur um den Ausbildungsbetrieb bei gleicher Berufsausbildung fortzusetzen, ist in der Regel nicht möglich.

Unabhängig davon kannst Du nach der Probezeit immer aus wichtigem Grund außerordentlich/fristlos kündigen (z.B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Straftaten gegen Dich durch den Arbeitgeber, sexueller Belästigung usw.); "Betriebswechsel" für sich alleine ist kein solch wichtiger Grund!