kündigung vom arbeitgeber wg.führerscheinverlust

10 Antworten

Wenn er das darf steht das nauch so im Arbeitsvertrag. Es gibt ja auch Berufe, bei denen man keinen Führerschein benötigt - da gibt es diese Klausel im Arbeitsvertrag meist auch nicht.

Also, lies´ Dir einfach Deinen Vertrag durch. Dort wirst Du eher eine Antwort finden als hier ;-))

UM Arbeitslosengeld zu bekommen musst du in den letzten 2 Jahren 12 Monate (=365 Tage) in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Allerdings ist es kein Kündigungsgrund, wenn du den Führerschein verlierst, da du diesen für die Arbeit nciht brauchst. Du solltest gleichzeitig überlegen eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Aber gleichzeitig schonmal nach ner anderen Stelle umsehen.

PS: ist die Kündigung mit oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist? Und welchen Kündiggungsgrund gab der AG an?

rambovic9 
Fragesteller
 10.12.2011, 15:59

wenn er mich kündigt hatt er 6 monate kündigungsfrist laut vertrag

Rob951  10.12.2011, 16:01
@rambovic9

Was nun... hat er dich gekündigt oder nicht???

rambovic9 
Fragesteller
 10.12.2011, 16:02
@Rob951

nein hab ich doch nie gesagt.mir gehts auch darum ob ich dann auch arbeitslosengeld bekomme bei solch einer kündigung

Ist der Führerschen laut Arbeitsvertrag denn zwingender Bestandteil des Arbeitsverhältnisses?

Eine fristlose Kündigung kann der AG recht selten durchsetzen, ich würde mich an deiner Stelle da fachmännisch beraten lassen!

rambovic9 
Fragesteller
 10.12.2011, 15:54

im vertrag steht nichts vom führerschein

habe meinen führerschein abgeben müssen

habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen.


erkläre mal das ???

newcomer  10.12.2011, 16:13

Mitarbeiter die cannabis konsumieren werden in keiner Firma ausser Entzugsklinik geduldet!

newcomer  10.12.2011, 16:14
@newcomer

da du dies alles verursacht hast wirst du auch keinen Anspruch auf harz 4 zumindest die ersten 3 Monate haben!

newcomer  10.12.2011, 16:33
@newcomer

steht was im Vertrag dass du cannabis nehmen darfst, bestimmt nicht! So hast du den Vertrag gebrochen!

Wenn dein Arbeitsplatz vom Besitz der Fahrerlaubnis abhängt, kann dein Chef dir mit "wichtigem Grund" kündigen. Ob er dich anderweitig beschäftigen kann, (soll) liegt in seiner Entscheidung. Er könnte dir, wenn er dich als Beifahrer einsetzen muss, auch dein Gehalt kürzen. Und wenn du tatsächlich gekündigt würdest, wäre es sehr gut möglich, dass du auch Sperre erhältst, weil du deine Arbeitslosigkeit ja grob fahrlässig verursacht, bzw. in Kauf genommen hast.