Kündigung Stall?

7 Antworten

Da kannst du hier noch so viele Erfahrungsberichte sammeln, das nützt dir im Ernstfall gar nichts.

Ich würde dir daher raten, die verbindliche (!) Auskunft eines Rechtsanwalts einzuholen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist das kostenlos, andernfalls musst du mit ca 100€ rechnen. Aber die würde ich investieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

6 Monate zum Jahresende des laufenen Jahres.

Der nächste mögliche Zeitpunkt wäre folglich der 31.12.2018; die Kündigung müßte dem Verpächter bis spätestens am dritten Werktag des Monats Juni 2018 zugegangen sein, besser und sicherer wäre die rechtzeitige Absendung der Kündigung mit Einwurfeinschreiben.


Hjalti  27.09.2017, 15:28

Wie kommst du denn da drauf...? Es wurde nichts vereinbart u. auch nichts schriftlich festgehalten. Das ist im Leben kein halbes Jahr, je nach Vertragsart, die zugrunde gelegt wird.

Baroque  27.09.2017, 16:26

Die Fragestellung klingt eher nach miete einzelner Stallplatz plus Dienstleistung, falls eine dabei war. Ich glaube, Pacht war das keine, so wie sich das liest. Kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand mit einem ausschließlich mündlichen Vertrag verpachtet.

Ohne schriftlichen Vertrag ist das Ganze ein Vertrag der dem Mietvertrag ähnelt. Wichtig wäre noch zu wissen, ob das Pferd denn im Stall versorgt wird oder nur untergestellt ist? Man unterscheidet hier nämlich noch zwischen Miet- und Verwahrungsvertrag! Kündigungsfristen von 2 Wochen bis 3 Monaten sind damit möglich. Ich war selbst 15 Jahre lang im Reitsport aktiv (mit 3 eigenen Pferden) - habe das ein oder andere Gerichtsverfahren hinter mir, weil es den Pferden schlecht ging und ich fristlos kündigen musste etc. Am Besten ist es immer, wenn man das Gespräch sucht und den Stallbesitzer nett bittet, ob man gehen darf - du musst ja nicht sagen woran es lag. Sag doch einfach du hast einen günstigeren Stall gefunden oder einen der näher bei dir liegt etc. Eben etwas um den Stallbesitzer nicht zu verärgern..

2. Möglichkeit, falls finanziell machbar: Hol das Pferd sofort raus, kündige ordentlich und zieh das Geld für Heu/Stroh/Pflege vom monatlichen Preis ab (falls das Pferd versorgt wurde) Das ist rechtlich so in Ordnung. Wird nur schwierig festzustellen welcher Betrag genau rechtlich anzusetzen ist. Deshalb: nicht die einfachste Lösung! 

Es gibt einen Anteil, der Miete ist (die Bereitstellung des Stallplatzes) und einen, der Dienstleistung ist (die Arbeit drum rum). Für beide findet man gesetzliche Kündigungsfristen und wenn nichts anderes vereinbart ist, greifen diese. D.h. den Mietanteil kann man dann mit 3 Monaten kündigen, wenn mein Wissen auf heutigem Stand ist, den Dienstleistungsanteil schneller. Dem entspricht auch die Vereinbarung einer Leermiete in schriftlichen Verträgen.

Wenn die gesetzliche zu lang ist, kann man auch das Gespräch suchen, vielleicht darf man auf Kulanz schneller raus oder, wenn man mitwirken kann bei der Nachbesetzung des Platzes, ...

bei gegenseitigen Einverständnis jederzeit zum Monatsende,

 oft einmonatige Kündigung zum Ende des Folgemonats

selten: nur zum JAhresende

frag doch mal die anderen Einsteller