Kann man im Voraus zum ersten Tag der Probezeit kündigen?

6 Antworten

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Bei einem Ausbildungsverhaeltnis? Klar geht das.

Es ist eigentlich voellig unsinnig, eine Kuendigung vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses vertraglich auszuschliessen. Die vorher zugegangene Kuendigung wirkt dann eben erst ab Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses. Da es hierbei aber bis zum Ablauf der Probezeit gar keine Kuendigungsfrist gibt, wirkt sie dann auch sofort zu dessen Beginn.

Vor vertragsbeginkann man normalerweise immer kündigen und Erst recht bei eine ausbildung nur sollte man dan schon eine neu haben!

Das Bundesarbeitsgericht hat mal vor lange Zeit (1987) entschieden, dass ein Ausbildungsvertrag auch vor Beginn gekündigt werden kann.

Siehe BAG: 2 AZR 654/86

Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen. Ein Nichterscheinen reicht nicht aus.

da kein Ausschluss festgesetzt wurde, welche besagt dass erst AB Arbeitsbeginn gekündigt werden kann,

kannst bereits heute mit der 14-tagesfrist kündigen

Ja du kannst kündigen.