Stallbesitzerin vermietet meine Box weiter ohne mich in Kenntnis zu setzen, darf sie das?

6 Antworten

Von Dir Miete zu kassieren und für einen überschneidenden Zeitraum noch von jemand anderen ist ungerechtfertigte Bereicherung. Etwa die Hälfte der Miete ist Dir deswegen zurück zu zahlen.

Ich würde den Stallbesitzer darauf ansprechen und die Miete ab dem Tag, ab dem weitervermietet wurde zurückfordern und ankündigen dass du für September nichts zahlt. Falls er darauf nicht eingeht, dann fordere die sofortige Räumung der Box, denn du bist dort noch Mieter (und wenn du nur ein paar Kisten zum Lagern reinstellst). Sollte man nicht reagieren gehe entweder zum Anwalt (kostet dein Geld) oder zahle den September nicht (falls du auf zuviel Aufwand und auf das Augustgeld verzichten willst/kannst). Dann muss der Stallbesitzer tätig werden und alleine mit dem Nachweis das du die Mietsachen nicht mehr nutzen konntest reicht aus um alle Ansprüche abzuschmettern. Entweder er sieht das ein oder verpulvert noch etwas Geld beim Anwalt.

Deine Stallkollegin, hat dir also mitgeteilt, dass deine ehemalige Box wieder belegt ist.

Könnte doch aber auch bedeuten, dass man einen Boxentausch vorgenommen hat.

Mir fehlt der Hinweis, dass die Stallhalterin 2 mal für die Box eine Miete erhält.

also habe ich für August die VOLLE Stallmiete gezahlt da im Vertrag keine Kaltmiete vereinbart

Es gibt keine Kaltmiete für das Einstellen von Pferden!

Auch eine volle Stallmiete zahlst du mit Sicherheit nicht, da du den Stall nicht gemietet hast, sondern nur eine Pferdebox.

Du zahlst eine Einstell-Miete für dein Pferd in einer Pferdebox, vermutlich incl. Futter + einstreuen von Stroh und entmisten.

Ich persönlich würde die bereits gezahlte Vollmiete abschreiben. Die weitere, theoretisch noch ausstehende Miete jedoch nicht zahlen. In der Regel wird man Dich deswegen nicht kontaktieren. Und wenn doch, dann kannst Du Dein Wissen von der bereits wieder vermieteten Box ja dagegen setzen.

Soweit ich weiß, ist ein Stallbesitzer nicht verpflichtet, eine leerstehende, bereits bezahlte Box leerstehen zu lassen. Er kann durchaus ein Pferd dort hinein stellen, muss die Box aber umgehend räumen und in vertragsgemäßen Zustand versetzen, sobald derjenige, der die Box bezahlt, diese nutzen möchte. Es gilt an dieser Stelle dann wohl zu beweisen, dass das eingestellte Pferd auch tatsächlich schon Miete zahlen muss.....

Du kannst es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wirst am Ende unter Umständen dem Anwalt mehr zahlen, als es der Streitwert tatsächlich wert ist.

Dass man nur eine Leerbox zahlen kann, wenn man diese nicht nutzt, weisst Du jetzt und das wird Dir beim nächsten Stallwechsel vermutlich argumentativ helfen. Jetzt würde ich vermuten, dass es den Ärger nicht wert ist.

Wenn die Stallbesitzerin bereits einen neuen Einsteller hat, wird sie sehr wahrscheinlich nur bei sehr großem persönlichen Frust noch aktiv werden und die ausstehende 2. Miete einfordern. Die meisten Stallbesitzer sind jedoch froh, wenn sie einfach Frieden und ihre Boxen vermietet haben.

Sobald du ausziehst und die Box frei ist spricht theoretisch nichts dagegen sie weiter zu vermieten.

Was hättest DU denn davon, wenn die Box frei steht? Du hättest ja auch die Möglichkeit gehabt bis zum Ende der Frist drin zustehen oder zu nutzen.

Rechtlich ist es allerdings so, dass das Weitervermieten sowas wie einen Aufhebungsvertrag darstellt. Sie muss dir also entweder bis zur Beendigung des Mietverhältnisses die Box freihalten oder anteilig die gezahlte Miete zurückzahlen.

Der Mieter muss also ab dem Moment keine Miete mehr
zahlen, ab dem er die Wohnung nicht mehr nutzen kann. Er
muss aber weiter Miete zahlen, wenn der Vermieter oder neue
Mieter die Wohnung nicht überlassen wird.
Ansonsten muss der Mieter die Wohnung erst am letzten Tag der
Kündigungsfrist zurückgeben. Genau genommen auch erst um
Mitternacht. Auch wenn der Vermieter behauptet in die Wohnung
vorher zu müssen, weil er vor Neuvermietung noch Dinge an der
Wohnung ändern oder ausbessern möchte.
Gibt man die Wohnung auf Verlangen aber vorher zurück, kann
das als Aufhebungsvertrag gewertet werden. Miete muss dann
nicht mehr gezahlt werden und kann auf der anderen Seite auch
nicht mehr verlangt werden.
Wirft ein Mieter nur den Schlüssel in den Briefkasten des
Vermieters, ist das keine ordnungsgemäße Rückgabe. Es muss
dem Vermieter mitgeteilt werden, dass der Schlüssel
eingeworfen wird und er muss sich äußern können, ob er damit
einverstanden und ob es damit für ihn erledigt ist.  (ä.a LG
Berlin).

http://www.urteile-mietrecht.net/Auszug.html

Ich glaube das verhält sich mit den Boxen genauso wie mit ner Wohnung