Kündigung per oder zum? Bitte erst Details zur Frage aufmerksam lesen! Vielen Dank!

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das stimmt schon. Zum ist richtig! Man kündigt etwas zum 30.04.2014 per Einschreiben etc. :-)

Hiermit kündige ich mein wasweißich (fristgemäß) zum nächst möglichen Termin/mit einer Frist von 2 Wochen.

Die Frist beginnt am folgenden Tag der Zustellung zu laufen.

Willst Du Ende April kündigen dann ZUM 30.04.

GoetheDresden 
Fragesteller
 18.03.2014, 19:55

Aha! Na das ist doch mal eine Antwort. Aber woher weißt du das so genau?

Maximilian112  18.03.2014, 20:03
@GoetheDresden

ähm, das kann ich nicht beantworten, kalt erwischt.

Ich beschäftige mich gern mit Arbeitsrecht und da gehört Kündigung halt dazu.

GoetheDresden 
Fragesteller
 18.03.2014, 20:33
@Maximilian112

Schade, ich dachte du hast eine Quelle. Wenn ich bei Google eingebe "Kündigung per oder zum", dann kommt auch nichts brauchbares raus.

Droitteur  19.03.2014, 16:14
@GoetheDresden

Es handelt sich bei einer Kündigung ja schlicht um eine einseitige Willenserklärung, insofern kommt es letztlich auf nichts anderes an, als dass das Gewollte deutlich zum Ausdruck kommt. Um Missverständnisse zu vermeiden - es kann ja sogar regional unterschiedliche Sprachformeln geben - wäre wohl das einfachste, auf die Sprachformel "per/zum" zu verzichten und statt dessen die Erklärung so ausführlich zu gestalten, wie hier in der Frage auch geschehen; eine Sprachformel zu verwenden, ist man schließlich nicht gezwungen.

Meines Erachtens schreibt man zum 30.04.2014.

Auch ohne Frist muß ich ein Datum angeben, daß der Vertragsinhaber weiß, wann ein Vertrag dadurch beendet sein soll. Zum heutigen Tag kann nicht geschrieben werden, es muß immer der Zeitpunkt der Beendigung (Datum) angegeben werden.

GoetheDresden 
Fragesteller
 19.03.2014, 22:25

Muss nicht. Wenn es z. B. ein Vertrag ist, der jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann.