Nebenkostenabrechnung falsch, Vermieter ignoriert es?

9 Antworten

... und warum so eine Orgie und warum zum Mieterverein? Die kennen doch nicht einmal ihr eigenes Lexikon.

Wie kommst Du auf rd. 100 EUR, wurden denn die Belege kontrolliert?

Ich kenne keinen Vermieter, der ohne Taschenrechner/Technik eine Rechnung raushaut und wenn doch, so wie es hier behauptet wird, darf doch ein Mieter seine Abschläge kürzen. Warum wird das nicht gemacht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nebenkostenabrechnung 2017 vermutlich?

Fordere erneut mit Fristsetzung zur Korrektur der Abrechnung auf. Die Frist muss hierbei realistisch sein, denke 14 Tage wären OK.

Am besten solltest Du einen neutralen Zeugen dabei haben, der das Schreiben liest und sieht, dass Du das eintütest.

Weise gleich darauf hin, dass sollte er nicht reagieren, Du ab der nächsten Zahlung die Nebenkostenpauschale bis zur Klärung einbehälst (Wichtig, ist das geklärt, musst Du die selbstverständlich nachbezahlen).

Das Schreiben bringst Du mit dem Zeugen zur Post und versendest es als Einwurfeinschreiben.

Du solltest Dir aber natürlich auch sicher sein, dass die Abrechnung wirklich fehlerhaft ist!!!

Bist Du im Recht, musst Du dir keine Sorgen machen, der Vermieter kann Dir gar nichts.

Ausnahme: Du wohnst bei diesem im Haus und es gibt nur die Vermieterwohnung und Deine.

Lese auch z. B. hier:

https://www.mineko.de/vermieter-reagiert-nicht/

Viel Erfolg.

Was wäre denn, wenn ich nicht im Recht bin?

@Freddchen2

Dann störst Du umsonst euer Vertrauensverhältnis, Du machst Dir und dem Vermieter unnötig mehr Arbeit, Du wärst bei mir als Mieter unten durch.

Wenn Du nicht sicher bist, solltest Du vielleicht, bevor Du alle wild machst, einen Fachmann das prüfen lassen, z. B. Mieterbund oder einen Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht. VORHER!

Oder mit dem Vermieter sprechen und Dir das erklären lassen.

@alarm67

Laut Anlage zum Vertrag werden die Heizkosten 50:50 (Verbrauch, Fläche) abgerechnet, tatsächlich wurde aber 70:30 umgelegt. Ich bat den Vermieter vor 10 Wochen schriftlich um Klärung und auch darum den Abschlag zu erhöhen. Beides wurde nicht gemacht. Habe auch mehrmals zwischenzeitlich nachgefragt.

@Freddchen2

Also ich habe nie behauptte, dass die Abrechnung falsch sei, sondern immer nur nett (und das letzte Mal dann mit frist) gefragt, wieso sie das so gemacht haben.

@Freddchen2
Laut Anlage zum Vertrag werden die Heizkosten 50:50 (Verbrauch, Fläche) abgerechnet, tatsächlich wurde aber 70:30 umgelegt.

Das ist doch zu deinen Gunsten.

.... und der Vermieter darf noch verteilen 50/50? Das wurde kontrolliert und steht fest?

Weise gleich darauf hin, dass sollte er nicht reagieren, Du ab der nächsten Zahlung die Nebenkostenpauschale bis zur Klärung einbehälst

Zum Einen: Es handelt sich um Vorauszahlungen und keine Pauschale.

Zum Zweiten: Es wurde abgerechnet, zwar mit einem oder mehreren inhaltlichen Fehlern (die der Mieter selbst korrigieren darf!!!). Deshalb ist ein Zurückbehalt unzulässig. Der ist nur zulässiog, wenn nach Verstreichen der Abrechnungsfrist (12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes) nach fruchtloser Abmahnung der Vermieter nicht abrechnet.

@albatros

Vorauszahlungen sind Pauschalen! Deshalb, weil es ja Pauschalen sind, wird hierüber einmal im Jahr abgerechnet!

Sehe und lese ich anders:

Erfolgt der Widerspruch innerhalb der Abrechnungsfrist (12 Monate nach Abrechnungszeitraum), kann der Vermieter die Abrechnung noch korrigieren. Verweigert der Vermieter diese Überarbeitung oder reagiert überhaupt nicht auf den Widerspruch, hat der Mieter folgende Möglichkeiten:

Fall 1

Wenn der Mieter weiterhin in dem Mietobjekt wohnt, dann kann er die aktuellen Vorauszahlungen zurückbehalten.

Fall 2

Ist der Mieter ausgezogen, kann er bereits geleistete Vorauszahlungen zurückfordern.

@alarm67

Pauschalen werden nicht abgerechnet. Es gibt weder eine Nachzahlung noch eine Gutschrift. Hier sind Vorauszahlungen vereinbart.

Mein Zweitens hast du offensichtlich nicht verstanden. Es ging um den Zurückbehalt während der Abrechnungsfrist. Der war und ist unzulässig. Selbstverständlich ist während aber auch nach Ende der Abrechnungsfrist eine Korrektur des Vermieters möglich.

Wie alt ist die Abrechnung ? Innerhalb von 6 Monaten solltest du die Differenz geklärt haben. Du hast lt. Gesetzgebung das Recht, Einblick in die Abrechnung zu haben.

Wohnt der VM in der unmittelbaren Nachbarschaft vereinbare ein Treffen. Wohnt er weit entfernt, soll er dir die Unterlagen senden.

Sollten die 6 Monate bzgl. der Klärung noch nicht vergangen sein, würde ich kein Drama daraus machen. Immer erst in Guten versuchen.

Als Mieter kann man einer Abrechnung noch binnen 12 Monate nach Zugang widersprechen.

Seltsame Frist von 6 Monaten, Quelle?

Innerhalb von 6 Monaten solltest du die Differenz geklärt haben

Steht wo? Du bringst da was gewaltig durcheinander. Die Einspruchsfrist beträgt 12 Monatte taggenau ab Zustellung der Abrechnung.

Die 6-Monats-Frist ist eine Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen nach Ablauf der Mietzeit, gerechnet ab Rückgabe der Wohnung. Hat mit Betriebskostenabrechnungen nix zu tun.

@albatros

Die Einspruchsfrist von 12 Monaten ist mir bekannt, § 556. Leider muss ich zugeben, dass ich gedanklich auch beim Auszug der Wohnung war, wg. Mietkaution sowie entsprechender NK - Abrechnung. Aber....mit den 6 Monaten meinte ich auch, etwas Druck auf den VM auszuüben. Der FS hat schon 9 Wochen Zeit gegeben und da es sich hier nicht um riesige Summen handelt, habe ich es so formuliert, vllt. etwas unglücklich.

Du solltest noch das persönliche Gespräch suchen und nicht gleich Drohungen aussprechen ... glaub mir , ich spreche aus Erfahrung und kann dir sagen das es sehr eklig werden kann wenn die Sache eskaliert ... auch wenn du im Recht bist kann es passieren das du nicht mehr froh wirst :-)

Ich bin ja der Typ Mensch der sich gerne mal streitet, auch mit Anwälten aber bei der Wohnung ist das ziemlich nervenaufreibend und Vermieter haben mittel und Wege dir das Leben schwer zu machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Inhaltliche Fehler darf ein Mieter selbst korrigieren. Dementsprechend verringert sich die Nachzahlung oder erhöht sich das Guthaben. Das Guthaben darf der Mieter im nächsten Monat von seiner Miete in Abzug bringen.

Lege bitte schriftlich per Einwurfeinschreiben nochmals Einspruch ein, begründe ihn entsprechend und kündige an, was ich oben stehend geschrieben habe.

Sollten formelle Fehler gegeben sein, wäre die Abrechnung unwirksam, gälte als nicht erfolgt. Das ist hier aber wohl nicht der Fall, oder?