Mietvertrag kündigen - muss ich mein Mietkautionskonto selbst kündigen?

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Wenn dein Vermieter die Kündigung bis zum 3. Werktag des kommenden Monats erhält dann stimmt i.d.R. deine Kündigungsfrist. Bezüglich der Kaution stellt sich zuerst einmal die Frage wie das Geld angelegt wurde, Konto, Sparbuch etc. und wie bzw. wer kann auf das Geld zugreifen? Wenn die Sache sauber gemacht wurde, kann man das Konto oder das Sparbuch nur im gegenseitigen Einvernehmen auflösen. In dem Kündigungsschreiben musst du nicht explizit erwähnen, dass du deine Kaution wiederhaben willst, denn das ist ja gesetzlich geregelt. Allerdings kann der Vermieter die Kaution eine gewisse Zeit, ich glaube bis zu 6 Monaten, auch nach Auzsug einbehalten um eventuelle Mängel, die der Mieter verschuldet hat zu beheben oder auch um die noch fällige Nebekostenabrechnung zu verrechnen. Was ich dir umbedingt raten würde ist ein Übergabeprotokoll! Dieses wird bei der Wohnungsübergabe von Mieter und Vermieter ausgefüllt und unterschrieben. Am besten du hast bei diesen Termin noch einen Freund oder Verwandten dabei, der als Zeuge auch noch unterschreibt. Musterprotokolle findest du bspw. im Internet: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/muster/wohnungsuebergabeprotokoll/index.jsp

Dann kann dir der Vermieter im Nachhinein keine Mängel mehr anlasten. Du hast auch Anspruch auf ein solches Übergabeprotokoll, falls sich der Vermieter querstellen sollte, das würde mir dann sowieso zu denken geben. Lass dich bei angeblichen Mängeln, die der Vermieter eventuell geltend mache will nicht über den Tisch ziehen. Normale Gebrauchspuren oder Abnutzungserscheinungen, wie z. B. an Einbauküchen oder Fußböden sind schon mit der Miete abgegolten und sind keine Mängel.

Hoffe dein Auszug geht reibungslos über die Bühne, denn da zeigen die Vermieter oft ihr wahres Gesicht!

"Hoffe dein Auszug geht reibungslos über die Bühne, denn da zeigen die Vermieter oft ihr wahres Gesicht! " ..... und bei mir die Mieter!!!!!

@BS3BM

Das kennen wir ja alle.

Wegen dem Kautionskonto musst du nichts unternehmen. Wenn mit der Wohnung alles ok ist und die Nebenkosten abgerechnet sind, wird das Konto aufgelöst und du bekommst dein Geld.

Das kommt ganz darauf an, ob sie ein Kautionskonto bei einer Bank auf ihren Namen haben oder ob der Vermieter das hat. Normalerweise müssen sie erst vom Vermieter eine Freigabe erhalten und können dann das Kautionskonto, dass auf ihren Namen läuft, kündigen

Also, ob eine Kündigung zum 30.09. möglich ist, ergibt sich aus den mietvertraglichen Vereinbarungen, die uns hier aber nicht bekannt gemacht wurden.

Eine Kündigung eines Bankkontos (hier Mietsicherheit) kann der Kontoinhaber aussprechen. Ich fürchte aber, daß das Konto abgetreten wurde und somit derzeit noch nicht gekündigt werden kann. Viel Glück.