Mietvertrag kündigen: Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Kalendervierteljahres?

6 Antworten

Die schriftliche Kündigung muss am besten per Einschreiben mit Rückschein bis zum 29.09.2012 beim Vermieter eingehen. --- Üblich sind allerdings Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Quartalsende, die bis zum dritten Werktag des "Vorvormonats" beim Vermeiter vorleiegn müssen.

cakejane  07.09.2012, 14:28

'üblicherweise' hilft aber nicht, wenn im Mietvertrag etwas anderes drin steht! Wenn das Mietverhältnis länger besteht, sind 6 Monate durchaus normal und stellen im umgekehrten Fall ja auch einen Schutz des Mieters dar!

Dem Fragesteller bleibt auch noch die Möglichkeit einen Nachmieter zu suchen und so dir Frist für sich zu verkürzen.

Es handelt sich hier bei um einen Mietvertrag für ein Lager (Gewerbe). Ich hab das mit den 3 Monaten auch gelesen, wusste allerdings nicht ob das nur für Wohnraum gilt. Kann mir jmd dies bzgl. nochmal eine Auskunft geben, im idealfall mit § ?

Die entsprechende Regelung findet sich in § 580a Abs. 2 BGB.

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.

Es kann also spätestens am dritten Werktag a) des Oktober zum 31. März, b) des Januar zum 30.Juni, c) des April zum 30.September, d) des Juli zum 31. Dezember gekündigt werden

Achtung: Im schlechtesten Fall kann die verbleibende Mietzeit also knapp 9 Monate betragen. Beispiel: Der Mieter kündigt am vierten Werktag des Oktober: Das Mietverhältnis endet dann erst am 30. Juni.

Deine Kündigung muß dem Vermieter dann spätestens bis zum 3. Werktag im Oktober, also den 4.10.2012 (da der 3. Okt. Feiertag ist) zugegangen sein.

Private Mietverträge zu Wohnzwecken und gewerbl. Pachtverträge haben mitunter verschiedene Grundbedingungen.

Der Vermieter geht davon aus, daß du bei, bzw. VOR Unterzeichnung den Vertrag DURCHgelesen hast und auch die Konsequenzen akzeptierst. So ist es nun einmal im Geschäftsleben.

Die Kündigung muss bis 30.09.2012 beim Vertragspartner eingehen, damit du sicher sein kannst, daß du aus dem Vetrag zum 31.03.2013 raus bist.

Aber manchmal hilft ein klärendes Gespräch, bzw. ein zusätzliches Schreiben, in dem du die vertragsgemäße Kündigung aussprichst und um Laufzeitverkürzung bittest. Vielleicht ist das Objekt ja leicht weiter zu vermitteln und der Verpächter läßt dich früher 'laufen'.

Nur Versuch macht klu(ch)g..... LG

Laut der Aussage ja ... aber ich habe sowas echt noch nie gehört.

Geh zum Mietverein oder zum Anwalt und lass dich da beraten.

Ich kenne nur 3 Monate ...

helmutgerke  07.09.2012, 14:11

aber ich habe sowas echt noch nie gehört

und vermutlich das noch nie gelesen

Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.

(Quelle: gutefrage.net Richtlinien - Punkt 3)

Nemisis2010  07.09.2012, 14:47

es handelt sich hier nicht um einen Wohnraummietvertrag, sondern um einen Gewerbemietvertrag.

Das es sich um einen Gewerbemietvertrag handelt hättest Du gleich in der Frage erwähnen sollen. So gehen/gingen die User, die bisher geantwortet haben, von einem Wohnraummietvertrag aus.

Bei Vermietung von Gewerberäumen gilt was ausgehandelt/vereinbart wurde.

Sprich Du kannst jetzt nur zum 31.01.2013 kündigen.

bwhoch2  07.09.2012, 23:04

anitari, schätze normalerweise Deine Antworten hier sehr, aber hier liegst Du falsch. Vertippt? Quartalsende ist niemals 31.1. Ab jetzt 6 Monate wäre 7. März. Demnach Kündigung nächst möglicher Zeitpunkt ist 31.3.2013.