Hiwi-Job kündigen?

1 Antwort

Du musst schon fristgemaess kuendigen. Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit Originalunterschrift (keine e-Mail, kein WhatsApp, kein Fax!). Wenn vertraglich keine andere Kuendigungsfrist wirksam vereinbart wurde, betraegt die Kuendigungsfrist bei einem unbefristeten Arbeitsverhaeltnis fuer den Arbeitnehmer 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. Aktuell kann mit dieser Frist also fruehestens zum 28. Februar gekuendigt werden.

Anscheinend handelt es sich bei dir aber um ein befristetes Arbeitsverhaeltnis. Das kann nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn vertraglich auch eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart wurde. Ohne eine solche vertragliche Vereinbarung kann ein befristetes Arbeitsverhaeltnis ueberhaupt nicht ordentlich gekuendigt werden und ist bis zum vereinbarten Ablauf zu erfuellen.

Bleibst du einfach weg und dem Arbeitgeber entsteht dadurch ein nachweisbarer Schaden, der bei vertragsgemaessem Verhalten nicht entstanden waere, bist du dafuer ersatzpflichtig.