Kündigung wegen Krankheit öffentlicher Dienst?

10 Antworten

Deswegen kannst Du personenbedingt (krankheitsbedingt) nicht gekündigt werden.

Kündigungen wegen Krankheit sind zwar möglich, es gibt hier aber einige "Hürden" zu überwinden.

Bei häufigen Kurzerkrankungen muss der AN i.d.R. drei Jahre hintereinander mindestens 42 Krankheitstage haben.

Bei Langzeiterkrankungen hat das BAG schon Kündigungen ab 8 Monaten Dauerkrankheit anerkannt.

Es gibt aber in jedem Fall die "Drei-Stufen-Prüfung. Hier wird festgestellt ob eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, ob die Erkrankungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen und in einer Interessenabwägung wird geschaut, ob erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen dem AG noch zuzumuten  und eine nicht mehr hinzunehmende Belastung sind.

natürlich kann niemand wegen solcher , verhältnismäßig leichter krankheit/erkrankung gekündigt werden - jemand der im öffentlichen dienst ist schon gar nicht. für eine kündigung muss schon was anderes vorgefallen sein

Ein krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann gerechtferigt, wenn keine Besserung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten ist. Ein gebrochener Arm heilt aber in der Regel wieder, auch wenn es länger dauert. So gesehen ist eine Kündigung aus diesem Grund ausgeschlossen.

Nein, keine Angst. Deswegen wirst du nicht gekündigt.

du hast einen Arme gebrochen. Das ist was anders als 45 Tage ständige Kurzerkrankungen. Da wird und kann dir nichts passieren