Widerruf trotz Kündigung möglich?

3 Antworten

So und jetzt zu meiner eigentliche Frage, aus der "Not heraus" habe ich die Versicherung am 12.10 per einschreiben GEKÜNDIGT...

...und dies war leider ein Fehler von dir :-((

Bei einer Kündigung hat die Gesellschaft Anspruch auf den ganzen ersten Jahresbeitrag, da Versich.beiträge immer Jahresbeiträge sind und im Voraus zu bezahlen!

Meine Frage nun: Ist der Widerruf wirksam, trotz dem zuvor gesendeten Kündigung und/oder erwarten mich irgendwelche Gebühren/Kosten im Nachhinein?

Da hilft jetzt nur abwarten, was dir bestätigt wird von der Gesellschaft und wie kulant diese deine Schreiben einordnet: bei Bestätigung als Widerruf wird der LV-Vertrag per Beginn aufgehoben ohne Kosten für dich ;-)

...und bei Bestätigung der Kündigung verlangt die Gesellschaft den ersten Jahresbeitrag von dir :-((

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Widerspruchsrecht kannst du immer noch wahrnehmen. Das gilt 30 Tage nach dem Erhalt der schriftlichen Unterlagen. Wenn du einfach nicht zahlst, wird der Versicherer dich deswegen auch nicht verklagen.

nein, der widerruf zählt

es sind beides deine willensentscheidungen, sie können sich da nicht aussuchen, welche sie nehmen, du entscheidest