Widerruf trotz Kündigung möglich?
Hallo zusammen,
ich habe am 08.10 meine Police für meine Lebensversicherung erhalten und den Vertrag unterschrieben. Leider war das nicht so schlau, da ich im Nachhinein durch recherchieren und Gespräche mit anderen Personen gehört habe, dass dies nicht die beste Entscheidung war.
So und jetzt zu meiner eigentliche Frage, aus der "Not heraus" habe ich die Versicherung am 12.10 per einschreiben GEKÜNDIGT.
Mir ist erst danach aufgefallen, dass ich ein 30-tägiges Widerrufsrecht für die Versicherung habe, weshalb ich dieses heute in Anspruch genommen habe.
Meine Frage nun: Ist der Widerruf wirksam, trotz dem zuvor gesendeten Kündigung und/oder erwarten mich irgendwelche Gebühren/Kosten im Nachhinein?
Ich weiss, im Endeffekt eigene Doofheit, jedoch wäre ich euch trotzdem für Hilfe dankbar!
LG
Max
3 Antworten
So und jetzt zu meiner eigentliche Frage, aus der "Not heraus" habe ich die Versicherung am 12.10 per einschreiben GEKÜNDIGT...
...und dies war leider ein Fehler von dir :-((
Bei einer Kündigung hat die Gesellschaft Anspruch auf den ganzen ersten Jahresbeitrag, da Versich.beiträge immer Jahresbeiträge sind und im Voraus zu bezahlen!
Meine Frage nun: Ist der Widerruf wirksam, trotz dem zuvor gesendeten Kündigung und/oder erwarten mich irgendwelche Gebühren/Kosten im Nachhinein?
Da hilft jetzt nur abwarten, was dir bestätigt wird von der Gesellschaft und wie kulant diese deine Schreiben einordnet: bei Bestätigung als Widerruf wird der LV-Vertrag per Beginn aufgehoben ohne Kosten für dich ;-)
...und bei Bestätigung der Kündigung verlangt die Gesellschaft den ersten Jahresbeitrag von dir :-((
Gruß einer Versich.maklerin
Das Widerspruchsrecht kannst du immer noch wahrnehmen. Das gilt 30 Tage nach dem Erhalt der schriftlichen Unterlagen. Wenn du einfach nicht zahlst, wird der Versicherer dich deswegen auch nicht verklagen.
nein, der widerruf zählt
es sind beides deine willensentscheidungen, sie können sich da nicht aussuchen, welche sie nehmen, du entscheidest