Widerruf trotz Kündigung möglich?

3 Antworten

So und jetzt zu meiner eigentliche Frage, aus der "Not heraus" habe ich die Versicherung am 12.10 per einschreiben GEKÜNDIGT...

...und dies war leider ein Fehler von dir :-((

Bei einer Kündigung hat die Gesellschaft Anspruch auf den ganzen ersten Jahresbeitrag, da Versich.beiträge immer Jahresbeiträge sind und im Voraus zu bezahlen!

Meine Frage nun: Ist der Widerruf wirksam, trotz dem zuvor gesendeten Kündigung und/oder erwarten mich irgendwelche Gebühren/Kosten im Nachhinein?

Da hilft jetzt nur abwarten, was dir bestätigt wird von der Gesellschaft und wie kulant diese deine Schreiben einordnet: bei Bestätigung als Widerruf wird der LV-Vertrag per Beginn aufgehoben ohne Kosten für dich ;-)

...und bei Bestätigung der Kündigung verlangt die Gesellschaft den ersten Jahresbeitrag von dir :-((

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also vielleicht nochmal zur Erklärung: es handelt sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung. 30 Euro pro Monat. Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich dann 360 € ( 12* 30€) einmalig zahlen, wenn es so kommt mit der Kündigung?

@47max

Du hast doch mit der Police das "Kleingedruckte" erhalten - einfach mal nachlesen in der Police unter "Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen..." usw.

"...frühestens jedoch zum Schluß des ersten Versich.jahres..." oder so ähnlich müßtest du in deinen Unterlagen finden!

@47max

Ja - wenn dir die Kündigung bestätigt wird :-((

Du kannst ja nicht nochmal was widerrufen, wo gar nicht mehr besteht!? Kannst also nur auf Kulanz des Versicherers warten...

@siola55

Falls da ein Versich.vermittler mitgewirkt hat, dann erhälst du eh' Besuch von dem Vermittler - es geht hier schließlich um eine satte Provision für den evtl. Vermittler!

@siola55

Kündigung

Bis zum Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit zum Ende eines Monats in Text-form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) vollständig kündigen.

ich hatte das so so verstanden, dass ich bis zum 01.11 ohne Probleme kündigen kann… :(

@siola55

Das auch noch 😳🥲

@47max

Da fehlt noch i-wie ein Zusatz wg. dem Erstjahresbeitrag...

@siola55

steht da tatsächlich nichts zu! Könntest du evtl. meine Anfrage akzeptieren, damit ich dir privat hier schreiben kann? Wäre für mich sehr hilfreich... :)

@47max

Welche Gesellschaft denn?

PS: die erste Zahlung sollte erst am 01.11 abgezogen werden, das sind 30 €

Das Widerspruchsrecht kannst du immer noch wahrnehmen. Das gilt 30 Tage nach dem Erhalt der schriftlichen Unterlagen. Wenn du einfach nicht zahlst, wird der Versicherer dich deswegen auch nicht verklagen.

Er hat doch schon vorab gekündigt... :-((

nein, der widerruf zählt

es sind beides deine willensentscheidungen, sie können sich da nicht aussuchen, welche sie nehmen, du entscheidest

Dann kennst du leider noch nicht den Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Widerruf :-((

(siehe meine Antwort hierzu!)

Man/frau kann doch nicht nochmal widerrufen, was schon gekündigt ist!?