Mietverhältnis gekündigt, Kündigung zurückziehen? Bitte helfen

8 Antworten

Eine Kündigung kann nicht im wörtlichen Sinne zurückgezogen werden; der Vermieter kann jedoch erklären (möglichst schriftlich), daß er kei­ne Rech­te aus der Kündigung herleitet; er kann dann ein neues Mietangebot machen bzw. erkären, daß das Mietverhältnis unverändert weiterbesteht.

Der Vermieter kann jedoch nicht dazu gezwungen werden.

Gekündigt ist gekündigt. Du musst ja auch mal an den Nachmieter denken - der hat ja seine alte Wohnung evtl. auch schon gekündigt.

Du kannst also eigentlich nur versuchen mit dem Vermieter und dem Nachmieter zu reden. Nur wenn beide zustimmen wird das klappen.

ja und kann ich auf meine Kündigungsfrist bestehen?

@Bostitch

Natürlich kannst Du die Kündigungsfrist bis zum letzten Tag ausnutzen. Oder hat der Nachmieter schon einen Vertrag zum 1.5.?

@anitari

Keine Ahnung aber dann müsste ich es ja auch schriftlich geben dass ich nicht zum 31.5 meine Wohnung räume sondern zum 31.4 oder nicht?

@anitari

Oder hat der Nachmieter schon einen Vertrag zum 1.5.?

Inwiefern käme es darauf an, wenn übereinstimmend erklärt Aufhebungsvertrag zum 30.04. zustande kam?

@Bostitch

sondern zum 31.4 

Das dürfte schwierig werden, denn diesen Tag gibt es nicht.

Keine Ahnung aber dann müsste ich es ja auch schriftlich geben 

Nein. Offenbar gibt es ja einen Aufhebungsvertrag zum 30.04., und im Gegensatz zur Kündigung gibt es für einen Aufhebungsvertrag keine Schriftformerfordernis.

Nein.

Du bist hier allein auf die evtl. Kulanz des Vermieters angewiesen.

kann ich nicht meine vollen 3 Monate Kündigungsfrist "einfordern" um wenigstens etwas Zeit für mich raus zu schlagen?

@Bostitch

Sollte schon ein Mietvertrag abgeschlossen sein, so hast du verdammtes Pech und stehst auf der Strasse, sorry ist nun mal so. Einfordern kannst du gar nix. Du bist auf KULANZ angewiesen, Vereinbarung hin oder her, was ist da Schriftlich zwischen Vermieter und Nachmieter?

@peterobm

bis her noch garnichts schriftlich zwischen den beiden, auch nichts schriftliches von mir dass ich früher aus der Wohnung rausgehen würde

@Bostitch

Natürlich kannst Du die volle Kündigungsfrist ausnutzen und in der Wohnung bleiben.

@anitari

ok

war nämlich grad beim Vermieter und der sagt das würde eben nicht gehen

@anitari

Rechtsgrund für diese Behauptung? Wenn der Mieter ausdrücklich erklärt, "dass ich zum 31.5 Kündige, respektive 31.4 nach Absprache" durfte der Vermieter dies als Angbeot eines vorfristigen Aufhebungsvertrages zum (tatsächlich) 30.04. aufassen.

Auf eine schriftliche Vereinbarung darüber käme es nicht an, da Aufhebungsverträge formfrei möglich sind, es reicht Einvernehmlichkeit, Beendigung durch Aufhebung beiderseits herbeiführen zu wollen :-)

@Bostitch

Dem vermag ich mich deiner Fallschilderung nach anzuschliessen: Du hast nun ausdrücklich Beendigung "zum 31.04. nach Absprache" in Aussicht gestellt. Wenn der VM dies als als Angebot eines vorfristigen Aufhebungsvertrages aufasste, was IMHO garnicht anders gemeint gewesen sein kann, und er dem zustimmte, ist am 30., nicht 31.04, spätestens aber 01.05.2015 eben Auszug und Rückgabe vereinbart  :-)

Dein Irrtum, dies hätte schriftlich vereinbart oder gar noch einmal verhandelt werden müssen, schützt dich eben nicht vor Rechtsnachteilen.

wir hätten auch eigentlich mit nem Nachmieter vereinbart dass wir Ende April hier raus sind und so nur 2 statt 3 Monate Kündigungsfrist haben.

Schriftlich? Hier kann der Nachmieter ggfs. Schadenersatzansprüche gegen Euch geltend machen, wenn Ihr die Kündigungsfrist voll nutzen wollt.

Ansonsten ist alles gesagt: ihr seid auf die Kulanz des Vermieters angewiesen.

in meiner Kündigung steht drin dass ich zum 31.5 Kündige, respektive 31.4 nach Absprache

aber eine Verkürzung der Kündigungsfrist wurde bisher nicht schriftlich vereinbart

@Bostitch

Noch einmal: Es gibt garkeine "Verkürzung der Kündigungsfrist". Vielmehr wirken Kündigungen zum gesetzlich möglichern Termin, endgültig und unwiderrflich :-O

Hier kam aber einvernehmlich ein  Aufhebungsvertrag zum 30.04. zustande, der im Ggs. zum Schriftformerfordernis einer Wohnraumkündigung auch formfrei wirksam ist :-O

G imager761

Nein, zurückziehen kannst du die Kündigung nicht. Du bist da auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Und wenn der Nachmieter den Vertrag schon unterschrieben hat, kann er möglicherweise auch Schandenersatzansprüche gegen dich geltend machen.