Küchenübernahme vom Vermieter?

Christian320  28.03.2022, 17:35

Küche vom Vormieter oder vom Vermieter?

webuser111 
Fragesteller
 28.03.2022, 17:36

..wie beschrieben, der Vermieter kauft die Küche dem Vormieter ab.

8 Antworten

Der /dein Vermieter kauft deinem Vormieter dessen Eigentumsküche ab. Nun wird sie bei Verbleib in der von dir gemieteten Wohnung Mietgegenstand für dessen Funktionstüchtigkeit damit der Vermieter verantwortlich ist. Er darf natürlich auf deine Grundmiete einen angemessenen Betrag aufschlagen. Dafür, dass du die Küce vom Vermieter abkaufen sollst, gibt es keine Notwendigkeit, ich rate davon auch dringend ab.

Wenn der Vermieter die Küche gekauft hat stehen ihm beide Optionen offen, er kann sie dir über die Miete mitvermieten oder er kann sie dir verkaufen. Wenn du sie ihm abkaufst dann gehört sie logischerweise dir.

webuser111 
Fragesteller
 28.03.2022, 17:41

Hat er Anspruch, die Miete, innerhalb der 15 Monatsfrist, zu erhöhen?

Eine Küche, die der Vermieter von einem Vormieter durch Kauf in sein Eigentum übernommen hat und Ihnen in der Folge als Teilmöblierung mitvermietet, ist Eigentum des Vermieters, der auch dafür zu sorgen hat, dass ab Mitbeginn und künftig alle Geräte funktionieren.

Sie haben lediglich die Aufgabe diese Küche pfleglich zu behandeln.

Inwieweit der Vermieter dies Teilmöblierung zur Erhöhung der Kaltmiete und Aushebelung der örtlichen Vergleichsmiete einsetzt, ist letztlich Verhandlungssache zwischen ihm und Ihnen.

Sie müssen die Wohnung ja nicht nehmen und der Sie nicht als Mieter, falls man sich nicht über den Zeitwert der Küche einigen kann.

Der Deutsche Mieterbund hilft da auch nicht so recht weiter, wenn er veröfentlicht:

Bewertung 
(dmb) Will der Vermieter die Miete für eine möbliert vermietete Wohnung erhöhen, kann er auf die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel noch einen Möblierungszuschlag vornehmen (LG Berlin 63 S 365/01). 
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist bei der Bewertung des Möblierungszuschlages auf den Zeitwert der Möbel im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens abzustellen. Dabei geht das Landgericht Berlin von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Möbel von 10 Jahren aus. Als Zuschlag wird dann ein Betrag von linear 2 Prozent des Zeitwertes angesetzt.

Und so wird laut Mieterbund gerechnet:

 -  Wert der Möbel   1.200,00 Euro-  aktueller Zeitwert nach 4 Jahren
            (bei 10-jähriger Nutzungsdauer)    720,00 Euro
 -  2-prozentiger Möblierungszuschlag pro Monat      14,40 Euro
 
Hier ist die Rechtslage eindeutig!

Der Vermieter darf die Vermietung der Wohnung nicht von einem Kaufvertrag über eine Küche abhängig machen.

Was der Vermieter machen kann, ist Folgendes:

Der Vermieter kauft die Küche vom Vormieter und vermietet dir die Wohnung inkl. der Küche.

Wird eine Wohnung samt Einbauküche vermietet, so kann der Vermieter die Kosten für die Anschaffung der Einbauküche steuerlich nur im Wege der Abschreibung geltend machen. Die Aufwendungen sind daher grundsätzlich auf die typisierte Nutzungsdauer von zehn Jahren zu verteilen. Zu den Kosten für eine Einbauküche gehören nach einem Urteil des BFH vom 03.08.2016 auch die Aufwendungen für die Spüle, den Herd und andere Elektrogeräte (Kühlschrank, Dunstabzug usw.).

https://www.steuerkanzlei-nissl.de/steuer-news/172-einkuenfte-aus-vermietung-und-verpachtung-abschreibung-einbaukueche

Beispiel:

Beträgt der Kaufpreis der Küche 6.000,- EUR kann der Vermieter 10 Jahre lang (120 Monate) mtl. 50,- EUR abschreiben.

Abschreibung bedeutet, dass er seine Steuerlast um diesen Betrag mindern kann.

Gut zu wissen:

Gehört die Küche zur Wohnung ist der Vermieter auch für Reparaturen oder Ersatz verantwortlich. So müsste er also auch für einen neuen Kühlschrank oder Herd sorgen, falls die Gräte kaputt gehen.

Auf der anderen Seite ist der Mieter schadenersatzpflichtig, wenn er Schäden verursacht, die über die übliche Abnutzung hinaus gehen.

Kaufst du diese Küche dem Vermieter ab, geht die Küche in dein Eigentum über. Das heißt, du alleine trägst das Risiko und musst die Küche bei Auszug ggf. auch entfernen.

Leider ist es in der Praxis so, dass viele Vermieter aufgrund der Wohnungslage auf diese Tour Zusatzgeschäfte machen wollen und auch machen.

Das das rechtlich unzulässig ist, hilft dem Mieter oft leider auch nichts. Macht der Mieter diese Spielchen nicht mit, vermietet der Vermieter eben an einen anderen Bewerber.

Soweit die Rechtslage. Als Orientierungshilfe sind vielleicht folgende Überlegungen nützlich:

Der Vormieter erhält Geld für seine gebrauchte Küche. Er erspart sich Zeit und Kosten für den Ab- und Aufbau, Transport. In der Regel passt die alte Küche nicht 1:1 in die neue Wohnung. Der Vormieter muss sich nicht um einen Käufer kümmern.

Der Nachmieter erspart sich die Küchenmontage, muss allerdings ggf. seine eigene loswerden.

Wie fast alles, verlieren auch Einbauküchen beim Wiederverkauf erheblich an Wert. Die Aussage: "Ich habe aber damals so und so viel bezahlt, ist kein tatsächlicher Maßstab für die Wertermittlung.

Bei einer Übernahme solltest du deshalb eher auf Gebrauchsspuren achten. Die sind übrigens auch gute Argumente für die Preisverhandlung.

Und natürlich musst du dir überlegen, wie viel dir der Mietvertrag wert ist. Ich kenne Fälle, in denen die Mieter nach der Vertragsunterzeichnung sofort den Sperrmüll angerufen haben, weil die Möbel wirklich der letzte Schrott waren.

Eine gute Wohnung zu einem vernünftigen Preis zu finden, ist nicht einfach und oft auch teuer (z.B. Makler).

In den sauren Apfel zu beißen ist unterm Strich die einige Alternative.

Alles Gute und viel Glück!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein. Wenn er sie kauft, gehört sie ihm. Dir kann er ein Nutzungsentgelt berechnen. Manche machen es, andere nicht. Meine Vermieterin - vor vielen Jahren - kaufte die Küche ab, erhöhte aber die KM nicht.

Andere berechen gut 20 Euro oder mehr pro Monat. Andere mehr und geben dir einen Teil zurück, wenn die Küche bei Auszug ordentlich aussieht.

Egal wie. Die volle Kaufsumme hast du nicht zu übernehmen. Sonst könntest du die ja gleich selber kaufen.