Küchenübernahme: mündl. Aussagen zw. Vormieter und Mieter bindend?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es konnte gar kein Kaufvertrag für die Küche zustande kommen, denn zum Zeitpunkt des Vorschlagens an den Vermieter war überhaupt nicht klar, dass dieser auch nur einen der Vorschläge akzeptiert. Beispiel, wie es auch hätte sein können: Du hast andeutungsweise gegenüber dem Vormieter erklärt, dass du evt. unter Umständen vielleicht bereit wärst, die Küche zu übernehmen. Der Vormieter hatte recht schnell seine Vorschläge abgegeben, um nur ja keine Zeit zu verlieren und Du konntest in dem Moment gar nichts dagegen machen, dass Du unter den Vorschlägen warst. Der Vermieter war gleich so von Dir begeistert, dass er Dich unbedingt haben wollte, aber Du hast erklärt, dass Du die Wohnung nur dann nehmen würdest, wenn Du nicht gezwungen wirst, die Küche zu übernehmen. Der Vermieter sagt Dir, das wäre kein Problem und macht mit Dir den Vertrag. Anschließend geht der Vermieter zum Vormieter und sagt diesem, er hätte nun einen Mieter gefunden, der vor Ablauf des Mietzeitraums einziehen würde und er wäre bereit, den Mietvertrag zu beenden, wenn der Vormieter die Küche ausbauen würde. Er nennt nicht den Namen des Mieters und auf Nachfrage verweigert er die Auskunft. In dem Moment hat der Vormieter keine Chance.

DerCAM  16.08.2012, 07:48

"Es konnte gar kein Kaufvertrag für die Küche zustande kommen"

Aber nateurlich konnte hier ein Kaufvertrag zustande kommen. Mit dem Zustandekommen des Mietvertrages hat das erst einmal gar nichts zu tun. Ueblicherweise schliesst man in solchen Faellen aber einen Kaufvertrag vorbehaltlich des Zustandekommens des Mietverhaeltnisses. Das schuetzt einen davor, die Kueche auch dann nehmen zu muessen, wenn man die Wohnung dann doch nicht bekommt.

"Die Kueche kostet 2.500 Euro. Wollen sie sie nehmen?" - "Ja, allerdings nur, wenn das mit dem Mietvertrag auch klappt" - "In Ordnung, dann sind wir uns ja einig" > Kaufvertrag vorbehaltlich des Zustandekommens des Mietvertrages zustande gekommen.

bwhoch2  16.08.2012, 22:37
@DerCAM

Und genau das fehlte eben. So beiläufig das Angebot zur Kenntnis genommen. Keinerlei Nachfrage, was ist wenn. Oder ein "abgemacht", Handschlag, irgend was, was dem Vormieter hätte klar sagen können, dass das Angebot akzeptiert war. So kann der Vormieter nie beweisen, dass der Interessent und spätere Nachmieter es wirklich ernst gemeint hat.

DerCAM  17.08.2012, 01:25
@bwhoch2

Um die Beweisbarkeit geht es hier doch gar nicht. Die ist bei muendlichen Vertraegen ja meist etwas problematisch, oft aber z.B. mittels Zeugen oderdem Nachweis konkludenten Handelns durchaus moeglich.

Hier geht aber in erster Linie darum, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder nicht. Anscheinend hat der Fragesteller ja zugestimmt, auch wenn nicht ganz klar ist, was er mit "schweigend in dem Sinne erst mal zugestimmt" wirklich meint. Ausserdem schreibt er, der Vormieter habe den Kuechendeal als Voraussetzung fuer seine Empfehlung gegenueber dem Vermieter genannt. Wenn er dieser Leistung "Empfehlung an den Vermieter" dann zugestimmt oder diese gar in Anspruch genommen hat, hat er auch dem Kaufvertrag zugestimmt. Ob er diese Leeistung ueberhaupt benoetigt, haette er sich vorher ueberlegen muessen.

Natürlich war es rechtens von Seiten des Vormieters so zu handeln. Natürlich kannst Du erneut mit dem Vormieter verhandeln. Nachdem Du er einzige bist, der für den Abkauf der Küche noch in Frage kommt, hat er unter Umständen ganz schlechte Karten, wenn Du nicht bereit bist, die Küche zu bezahlen, sondern dem Vermieter gegenüber darauf bestehst, dass die Wohnung ohne Küche übergeben wird. Dann ist nämlich der Vormieter in der Verpflichtung, die Küche zu räumen. Aber wohin damit? ich vermute, in diesem Moment wird er sehr beweglich, was die Preisvorstellung anbelangt. Er hat gar nicht die Zeit, mit Dir über die Einhaltung eines angeblichen mündlichen Kaufvertrags zu streiten. Gerichtlich hat er ganz schlechte Karten, seine Forderung wirklich durch zu setzen. Im übrigen kann man es auch als Nötigung werden, wenn nur solche Vorschläge an einen Vermieter gegeben werden, die den Abkauf der Küche beinhalten. Also das Ausnutzen einer Notlage, die Dir in Deiner Situation erst einmal gar keine Chance ließ, als dieses Angebot erst einmal anzunehmen, bzw. die eventuelle Bereitschaft dafür zu signalisieren.

Die hier alles entscheidende Frage ist, ob bereits ein (hier muendlicher) Kaufvertrag zustande gekommen ist und ob der Vormieter das dann im Bestreitensfall auch beweisen kann (Zeugen?).

Der Satz "Ich habe natürlich dann nichts zu dem Preis gesagt und schweigend in dem Sinne erst mal zugestimmt" liest sich aber schon so, als sei hier bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen. Der waere dann auch von dir zu erfuellen.

ich werde zum 01.09.12 in meine neue Wohnung ziehen. Die Küche (2,5 Jahre alt) soll ich für einen Preis von 2.500 Euro übernehmen.

Finde ich ein bisschen viel.

Der Vormieter hat bei der Wohnungsbesichtigung u.a. als Bedingung gestellt, dass er die Bewerber dem Vermieter vorschlägt, welche die Küche für den o.g. Preis übernehmen.

So ein Blödsinn, der Vormieter hat gar keine Rechte bezüglich der Entscheidung des Vermieters über einen zukünftigen Mieter.

Der Vormieter zieht vorzeitig aus und sollte 3 Bewerber dem Vermieter vorschlagen.

Das ist der Irrglaube des Vormieters, dass wenn man drei Bewerber vorschlägt, man vorzeitig aus dem Mietvertrag kommt.

Er kann 100 Nachmieter stellen und keinen muss der Vermieter nehmen!

Ist es seitens des Vorvermieters überhaupt rechtens gewesen so zu handeln?

Ob das rechtlioch in Ordnung ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich würde ca. 80 € investieren und mir Rat vom Mieterbund holen.

Der soll beurteilen ob hier ein Vertrag zustande gekommen ist und ob der unter diesen Umständen gültig ist.

MfG

Johnny

Für den Preiß kannst du dir selber eine neue Küche kaufen . Die ist eindeutig zu teuer , da sie ja auch schon über zwei jahre alt ist .