Küchenübernahme Kaufpreiszahlung vor Mietbeginn Rechtslage

5 Antworten

also..nachdem die vormieter ein interesse daran haben dürften, das ihr a einzieht und auch die küche übernehmt, würde ich mal eure position nicht als zu gering einstufen. die küche wird erst bezahlt wenn die ausgezogen sind.. keinen tag vorher (anzahlung möglich)!

wenn die das ding noch ruinieren, während eurer wohnzeit..werdet ihr eures lebens nicht mehr froh..

die küche geht nach zahlung in euren besitz über und gut.

der mietvertrag hat mit der küche nichts zu tun..die übernahmeregelung,wenn vom vermieter geduldet-ist eure sache. ich würde die küche aber fotografieren. sachmängelhaftung können die nicht vollständig ausschliessen. wenn mängel verschwiegen wurden oder nachträglich eingefügt wurden. oder geräte ausgebaut(alles schon erlebt)

fotos von der küche machen und auf einen rechtsgültigen vertragsforumular für gebrauchtgegenstände den vertrag aufsetzen lassen.(internet laden, oder schreibwarengeschäft) verschwiegene mängel und schäden -je nach intensität und auswirkung-können auch bei gebrauchtartikeln nachträglich immer angefochten werden.

unzulässiges aus dem vertrag streichen.. oder gleich den leuten sagen, das ihr den zur prüfung zu eurem anwalt bringt und ihn dann unterzeichnet wieder bringt.

weiß ja nicht um wieviel geld es hier geht? um welchen wert? bei einer küche für 500 eur lohnt der aufwand nicht..ab 2000 jedoch schon

Wir haben in einer ähnlichen Situation einen Ablösevertrag gemacht. Da war nicht nur die Küche dabei, sondern auch andere diverse Dinge, z. B. Neonleuchten in der Küche und in einer Abstellkammer, Gardinenleisten. Schließlich ist man froh, bestimmte arbeitsaufwändige Dinge nicht auch noch erledigen zu müssen. Ist doch Quatsch. Vormiter macht in der Länge genau angepasste Gardinenleiste ab, Du machst nicht passende Gardinenleiste passend oder kaufst neue und musst sie auh noch anbringen.

Bei einem Ablösevertrag ist dann klar, dass der Betrag bei Auszug fällig ist. Wenn dann die Zahlung und die Übernahme auf einen Tag fällt, ist es müßig zu fragen, wann nun wirklich auch das Abgelöste in Deinen Besitz übergeht.

I. A. würde ich davon ausgehen, dass der Vormieter nicht noch in ein paar Wochen die Sachen kaputt macht. Soweit ich weiß, gab es bei uns die Klausel "wie gesehen". Falls mit der Küche eiin "Unfall" passieren sollte, kannst Du auf Grund der neuen Situation neu verhandeln, weil sie dann nicht mehr "wie gesehen" aussieht.

Das solltest du lieber nicht tun. Du kannst du Küche übernehmen, aber der Kaufpreis wird erst bei Übergabe der Wohnung fällig.

Und Eigentum nach Kaufpreiszahlung und deren Auszug geht schon mal gar nicht. Entweder sofort oder bei Auszug.

Stell dir vor, es passiert noch ein Missgeschick in der Zeit, Herd, Kühlschrank etc. geht kaputt, dann stehst du da.

Ist zwar ein netter Versuch von den jetzigen Mietern , aber da solltest du auf gar keinen Fall zustimmen!!!!

ich glaube, dass die vormieter den unterschied zwischen eigentümer und besitzer gar nicht bedacht haben-mach sie darauf aufmerksam! ich würde die küche erst bezahlen, wenn die vormieter ausgezogen sind, denn du hast einen riesen ärger, wenn du jetzt schon bezahlst, aber beim auszug der vormieter bemerkst, dass die küche mängel aufweist-dann werden die behaupten, dass das schon war und das geld haben sie dann auch schon! vergesst nicht: die vormieter wollen unbedingt ihre küche an euch loswerden, da könnt ihr eure vertragswünsche schon durchsetzen!

Vielen Dank für eure Antworten!!!

Bei der Küche geht es um 2600,-€... deshalb stört mich die Regelung mit dem Eigentumsübergang...(und Schande auf mein Haupt - ich studiere Jura, bereite mich aufs Examen vor und sehe den Wald vor lauter Bäume nicht :-( ) Wir waren damit einverstanden, den Kaufpreis vorher zu bezahlen, damit sich die Vorreiter keine Sorgen machen, dass wir die Küche später vielleicht einfach nicht zahlen.

Aber zum einen ist da natürlich der Eigentumsübergang und zum anderen, bin ich der Ansicht, dass sie die Küche bis zum Auszug besonders pfleglich behandeln müssen, da ja ein Verkauf stattgefunden hat. Und am liebsten würde ich auch eine Klausel haben (ist bei Geschäftsübernahme üblich), dass bei auftretenden Mängeln bis zum Auszug diese behoben werden sollten...

guterwolf  21.07.2012, 12:33

warum sollten sie sich Sorgen machen? Wenn ihr nicht zahlt, bauen sie diese eben aus. Setz einen Vertrag auf mit Zahlung und Übergabe bei Mietbeginn und schreib rein, dass die Küche nur in einwandfreiem Zustand übernommen wird.

Wenn du ihnen unbedingt entgegen kommen willst, vereinbart eine Vorabzahlung in Höhe von 600 €, damit sie sehen, dass es euch ernst ist - aber keinen Cent mehr.

Jetzt schon voll zu zahlen und Mängel auszuschließen ist ja nun das Dümmste, was man machen kann - das solltest du als angehende(r) Jurist(in) aber wissen.

applemaniac 
Beitragsersteller
 21.07.2012, 16:37
@guterwolf

Da hast du völlig Recht!!!

wir haben das jetzt auch so geregelt, dass nach Vertragsabschluss eine Anzahlung iHv 600€ gemacht wird und der Rest in der Woche vom Einzug...

Auch wird geregelt, dass die Küche nur im ordentlichen (wie besichtigt) Zustand übergeben wird...

Das mit dem Mängelausschluss weiß ich, aber es ist immer anders, wenn es um einen selbst geht...zumal man auch nicht wie ein Pitbull auftreten will...Deshalb war es sehr hilfreich die Fragen hier zu stellen und von Außenstehenden Meinungen einzuholen, die sich doch auch mit der eigenen decken und unterstützen...