Rücktritt vom Privatkauf einer Küche/Übernahme in der Mietwohnung?

8 Antworten

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Offensichtlich war die Einbauküche nicht Bestandteil des Mietvertrages, stand also im Eigentum des Vormieters, nicht Vermieters.

Dann hättest du die Küche auch nicht erwerben müssen, sondern konntest auf eine leere Küche (nur vermieteter Wohnraum) bestehen. Der Vormieter hat auf die Übernahme, egal was er in der Anzeige schreibt, nämlich keinerlei Einfluss: vermietet der VM euch die Wohnung trotzdem, muss der Vormieter seine EBK eben ausbauen, also den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

Hast du dich in dem Punkt geirrt, glaubtest, die Wohnung nur mit Kauf der EBK bekommen zu können, wird dir das im Zweifel vor Gericht wenig nützten. Der Umstand, dass du mit zwei Vertragspartnern zwei verschiedene Verträge, über Wohnraum und der EBK geschlossen hast, widerlegt diese Annahme zu deinen Ungunsten.

Du hast vielmehr einen gesonderten, privaten Kaufvertrag mit dem Vormieter unterschrieben, den dun auch zu erfüllen hast. Klartext: du bist zur Vertragserfüllung, also Abnahme der Küche und Zahlung des Kaufpreises, verpflichtet. Diese Vertragserfüllung kann der Verkäufer auch einklagen :-(

Dein Irrtum in der Sache (Kaufpreis liegt über dem Gebrauchs- bzw. Zeitwert) geht ausschließlich zu deinen Lasten - es sein denn, es fehlt vereinbarte Beschaffenheit (E-Geräte nachträglich ausgebaut) oder der Vertrag wäre wegen Wucher (Kaufpreis liegt bei oder über dem **Neupreis) sittenwidrig.**

IMHO typischer Fall von dumm gelaufen - bevor ich einen Kaufvertrag wirksam abschließe, muss ich mich eben über den Zustand der Ware und marktgerechten Preis informieren und kann nicht hinterher sagen, das habe ich mir aber anders vorgestellt. Die "Täuschung" lage in jedem Fall bei dir, nicht dem Verkäufer. Das erlebe ich bei ebay immer wieder: Enttäuschte, die Verträge anfechten und teures Lehrgeld zahlen :-(

Ein Trost: falls dein Freund nicht vom Fach ist, würde ich seine Meinung mal relativieren: nach meiner Lebenserfahrung kennen die meisten Männer sich mit Küchenpreisen nicht so gut aus :-)

Trozdem viel Freund mit der neuen Wohnung :-)

G imager761

WetWilly  08.11.2011, 10:17

Imager, ich kann die Ausführlichkeit (und natürlich differnzierte rechtliche Würdigung) mal wieder nur anerkennen.. das musste mal gesagt werden.

imager761  08.11.2011, 10:44
@WetWilly

Danke für die Blumen - deine Einschätzung zum Kommentar von cinderella666 hätte allerdings auch mein DH verdient ;-)

Nolti  08.11.2011, 17:53
@imager761

HIer ist wirklich schon alles gesagt- eine Antwort meinerseits erübrigt sich dadurch. Großes DH dafür

sandmaennchen66  14.10.2017, 11:49

@imager761, 

wegen Wucher (Kaufpreis liegt bei oder über dem **Neupreis) sittenwidrig.**

Hallo Imager, ich habe das gleiche Problem. das heißt wenn ich beweisen kann, dass der Neupreis für die Küche ähnlich wie der Preis in Kaufvertrag steht, handelt es sich um Wucher? 

und wenn der Preis mehr als 100% mehr als der Gutachter beurteilt hat, handelt es sich auch Wucher? 

Danke und Grüße,

imager761  14.10.2017, 15:23
@sandmaennchen66

wenn ich beweisen kann, dass der Neupreis für die Küche ähnlich wie der Preis in Kaufvertrag steht, handelt es sich um Wucher? 

Nein, bei einer neuwertigen Küche, die preisreduziert als Auuslaufmodell gekauft wurde, wäre der vereinbarte Preis nicht zu beanstanden.

wenn der Preis mehr als 100% mehr als der Gutachter beurteilt hat, handelt es sich auch Wucher? 

Ja. N. h. M. der Gerichte besteht ab 90% Abweichung von Leistung und Gegenleistung der Straftatbestand des Wuchers.

Ich vermute, dass der Vormieter vorzeitig aus seinem Mietvertrag raus möchte und deshalb selbst einen Nachmieter sucht. Wenn er natürlich als Bedingung hat, dass die Küche übernommen wird, dann kann es dir natürlich passieren, dass er einen anderen Mieter nimmt und du nicht nur die Küche sondern auch die Wohnung los bist. Ich würde ihm per Einschreiben ein Ultimatum festsetzen, bis wann er sich dazu äußern muss. Du kannst ihm ja auch vorschlagen, den Preis für die Küche zu senken!

imager761  08.11.2011, 10:35

Ich vermute, dass der Vormieter vorzeitig aus seinem Mietvertrag raus möchte und deshalb selbst einen Nachmieter sucht.

Nett, wenn er seinem vermieter die Suche erspart, aber den Mietvertrag schlieest er nun wirklich nicht für den VM ab :-O

Wenn er natürlich als Bedingung hat, dass die Küche übernommen wird, dann kann es dir natürlich passieren, dass er einen anderen Mieter nimmt und du nicht nur die Küche sondern auch die Wohnung los bist.

Eben nicht. Der VM kann, wenn er den Nachmieter will, auch in seine unmöblierte Wohnung einziehen lassen und vom Vormieter verlangen, seine Küche doch bitte wieder mitzunehmen.

Ich würde ihm per Einschreiben ein Ultimatum festsetzen, bis wann er sich dazu äußern muss. Du kannst ihm ja auch vorschlagen, den Preis für die Küche zu senken!

Er muss sich weder zu seinem gültigen Vertrag äußern noch den Kaufpreis senken, sondern kann nach verzug sofort einen Mahnbescheid oder eine Zahlungsklage anstrengen :-O

Über die Rechtmäßigkeit seiner Forderung kann sich die Eigentümerin dann ja gerne äußern - die Behauptung des Freudes, die EBK wäre billiger als vereinbart zu kaufen gewesen bringt ihr allerdings nichts ein außer erblichen Kosten :-O

Waren das beibringen der Belege ein Bestandteil des Kaufvertrages?

Im Klartext Ich zahle nur wenn ich auch die Belege sehe

Wenn dem so ist brauchst du dir keine großen Gedanken machen, den dann wurde ja der Vertrag von seitens des Verkäufers noch nicht erfüllt.

In jedem Fall würde ich zu einem Anwalt gehen, denn sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer dich total übers Ohr gehauen hat und mit falschen Aussagen den Preis der Küche zu rechtfertigen, könnte man den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung für Ungültig erklären.

imager761  08.11.2011, 10:27

Im Klartext Ich zahle nur wenn ich auch die Belege sehe

Unsinn, sie zahlt den Kaufpreis oder eben den um die Prozess- und Anwaltskosten erhöhten Betrag, der in dem Gerichtsbeschluss steht.

Denn nach einem gültigen, seitens der Verkäufers bereits erfüllten Kaufvertrag ist der Zahlungsschuldner in Verzug. Mehr nicht. Jetzt erst Belege anzufordern und die Zahlung zu verweigern oder Minderung geltend zu machen ist schlicht unmöglich zu verlangen.

In jedem Fall würde ich zu einem Anwalt gehen

Tyischer "Rat" der Ahnungslosen :-(

sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer dich total übers Ohr gehauen hat und mit falschen Aussagen den Preis der Küche zu rechtfertigen, könnte man den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung für Ungültig erklären.

Etwas mehr Sachverstand wäre hier ebenso hilfreich :-)

Erstens gibt die Fragestellung dafür nicht den geringsten Anlass. Zweitens wäre er nicht arglistig, ein höheren Preis zu verlangen, der ja auch verhandelbar oder abzulehnen gewesen wäre. Drittens bedarf es eines Beweises der Nichtigkeit - die Behauptung des Freundes, die EBK wäre auch billiger zu bekommen gewesen, ist definitiv keiner. Lediglich ein böses Nachkarten, doch bitte erst einmal Preise zu vergleichen, bevor man etwas kauft.

G imager761

Der Kaufvertrag wurde geschlossen, es gibt kein Rücktrittsrecht. Es gilt, wie immer im Vertragsrecht: erst denken, dann unterschreiben.

Du bist nun im Verzug, da Du die vertragliche Leistung (Zahlung des Kaufbetrages) noch schuldest.

Krolline  08.11.2011, 10:02

... und wahrscheinlich war auch im Kaufvertrag nicht vereinbart, dass der Vormieter die Belege aushändigt, um zu beweisen wie "wertig" die Küche war / ist. Die Küche war dir das Geld doch wert, oder??? Nur weil jemand meint, du hättest die Küche billiger bekommen können, jetzt erst mal gar nix zu zahlen, find ich echt dreist ! Dein Vormieter ist auch gerade umgezogen, vlt. findet er die Belege (momentan) nicht, oder hat sie nicht mehr....

nein, du kannst gar nix machen, es ist niemand dafür verantwortlich, wenn du zu viel bezahlst

auch wenn er nur 1000€ für die küche gezahlt hast und du ihm jetzt 5000€ gibst, ist das kein problem rechtlich, das ist nur dein problem, belege muss er dir auch nicht zeigen