Miete für Küche , wenn vom Vermieter eingebaut ?

8 Antworten

Selbstverständlich ist das erlaubt. Für die Miete oder Nutzungsgebühr (ist dasselbe) für die Küche gilt normalerweise nicht das Wohnraummietrecht.

Warum ein Vermieter das macht?

Vielleicht möchte er sich einen Spielraum für Mieterhöhungen erhalten.

Z. B. Kaltmiete 500 €, lt. Mietspiegel wären aber 600 € möglich.

Miete Küche 50 €.

Er könnte nun auf die Idee kommen die Miete um 20 % zu erhöhen. Weil aber die Wohnung in einer Stadt liegt, in der nur 15 % erhöht werden darf, kann er nur um 75 € erhöhen. Zusätzlich erhöht er dann die Miete für die Küche um 20 € und kommt so wenigstens auf 95 € Erhöhung.

Natürlich ist das erlaubt und auch gar nicht so ungewöhnlich. Rein rechtlich hat das nichts direkt mit dem Mietrecht zu tun, wie alle x-beliebigen Gegenstände, darf auch eine Küche vermietet werden.

Klar. Ansonsten muss der Vermieter die Küche ausbauen, so dass Du deine eigene aufstellen kannst.

der vermieter muss die küche nicht ausbauen. diese wird da mit vermeitet. das weiss der meiter beim vertragsabschluss ja auch dann. er kann die wohnung so mieten wie sie angeboten wird oder die wohnung eben nicht mieten

@martinzuhause

Das "muss" hast Du falsch verstanden. Wenn der Vermieter die Küche ausbaut, wenn man ihn freundlich darum bittet, muss es der Vermieter oder eine beauftragte Firma des Vermieters tun.

Kenne ich so nicht. Ich hatte bei Einzug die Wahl sie so zu übernehmen oder eine Eigene einzubauen. Die aber dann bei Auszug wieder einzubauen.

Er kann die Miete erhöhen, wenn er dir eine neue Küche eingebaut hat. Der Wert der Wohnung ist damit ja gestiegen.