Boiler: Mieter oder Vermieter?

3 Antworten

Du übernimmst die Küche vom Vormieter und es gibt dort keinen Warmwasser-Boiler? Da ist doch die erste Frage, wer diesen abgebaut hat und mit welchem Recht.

Wenn man dem Vormieter schon eine Küche abkauft, dann sollte diese doch auch komplett sein, also mit dem Warmwasserbereiter.

Wenn in einer solchen Küche kein Boiler vorhanden ist, aber doch wohl einer war, wer hat ihn ausgebaut? Der Vermieter? Warum sollte er? Der Vormieter? Dann sollte er das mal erklären.

Vor allem sollte er erklären, weshalb dieser nicht Bestandteil der Küche sein soll, die man ihm abgekauft hat und ob es überhaupt jemals sein Boiler war oder des Vermieters.

Gut möglich, dass sich raus stellt, dass es der Boiler des Vormieters war, dass er defekt war und dass er nicht zum Inventar der verkauften Küche gehört.

Dann muss man als Mieter wohl selbst einen anschaffen.

Hat der Vormieter aber den Boiler ausgebaut, der eigentlich dem Vermieter gehörte, dann sollte sich der Vermieter darum kümmern, dass er wenigstens Ersatz dafür bekommt.

Wie Du siehst, ist die Frage gar nicht leicht zu beantworten. Es kommt auf die individuelle Situation an.

Wenn keiner vorhanden ist und der VM sich auch vertraglich nicht verpflichtet hat einen zu stellen ist das Sache des Mieters.

Wenn ich als Mieter die Küche vom Vormieter übernommen habe, also gekauft, bin ich dann verpflichtet dort einen Boiler einzubauen (...)?

Verpflichtet? Nein, aber wenn, dann nur mit Duldung des Vermieters und deiner Rückbaupflicht bei Mietende. Denn dein VM schuldet nur die die Installation, wie sie bei Besichtigung und Mietvertragschluss vorhanden war. Mithin keinen zusätzlichen Warwasseranschluss in der Küche.