Küche aus Wohnung entfernen wenn sie vom Vormieter schon drin war?

9 Antworten

Bei dieser Konstellation wurde die Küche vom Vorvormieter mit Zustimmung des Vermieters in der Wohnung belassen. Sie ging damit in das Eigentum des Vermieters  ein. Er hat sie euch vermietet, da bei eurem Mietbeginn in der Wohnung befindlich. Demzufolge war bzw. ist der Vermieter gegenüber seinen Mietern für deren Gebrauchsfähigkeit bzw. Ersatz verantwortlich. Wenn der V. nun die Küche entfernen will, geht das zu seinen Lasten, keinesfalls sind die Mieter dafür verantwortlich.

Die Mieterin kann aber nicht einfach tun, als sei die Küche ihre ,sie farbig anstreichen und dann sagen "Nö - gehört mir nicht!" Laut ihrer eigenen Worten war die Küche angeblich nur nicht mehr schön. Davon, dass sie funktionsunfähig war, steht in der Frage nichts. Wenn man eine graue Küche vermietet, dann will man auch eine graue Küche zurück bekommen und keine gelb angepinselte.

@Lotta1965

Klar kann sie das, es ist ihr Besitz. Der Vermieter könnte dann Schadenersatz fordern. Da er allerdings die Küche entsorgen will, das aber auf Kosten des Mieters, wäre eine Schadenersatzforderung doch äußerst fragwürdig und unsinnig.

Es wäre vergleichbar, dass ein Vermieter fordert, bunte Tapeten weiß zu überstreichen, obwohl er das Haus abreißen will wegen wirtschaftlicher Verwertung und deshalb gekündigt hat.

Wenn ihr eine Wohnung gemietet habt die ohne EBK war, dann habt ihr tatsächlich die Pflicht die jetzt euch gehörende Küche auszubauen. Ihr hättet beim Einzug darauf bestehen müssen die Küche nicht haben zu wollen.

Gab es irgend einen Anlass zu Glauben die Küche gehöre zur Mietsache? Das wäre der einzige Argumentationsansatz.


Gab es irgend einen Anlass zu Glauben die Küche gehöre zur Mietsache? Das wäre der einzige Argumentationsansatz.

Das ist dann gegeben wenn Sachen in der Wohnung sind bei Anmietung.

Der Vermieter hätte vom Vormieter verlangen müssen, dass der sie mitnimmt.

Gab es irgend einen Anlass zu Glauben die Küche gehöre zur Mietsache

 

Sämtliche Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände die sich bei Mietbeginn in der Wohnung befinden und nicht durch Mieter direkt vom Vormieter übernommen wurden, gelten als mitvermietet.

Das ist geltendes Recht.

@albatros

Blödsinn. Der VM darf sie bei der Wohnungsbesichtigung als Eigentum des aktuellen Mieters und nicht zur Mietsache gehörend erklären. Der VM darf sie ausdrücklich unentgeltlich als Leihe überlassen.

@imager761

unentgeltlich als Leihe überlassen.

Immer wieder dünnes Eis, das sehr schnell bricht, wenn es um den Nachweis dafür geht, wer im Falle einer Reparatur zuständig ist.

Allerdings die Tatsache, dass der FS die Küche einfach mal umlackiert hat, zeigt doch ziemlich eindeutig, dass er zu dieser Zeit davon ausgegangen ist, dass sie sein Eigentum ist. Und davon kann er doch auch nur ausgehen, wenn es eine diesbezügliche Absprache gab.

@imager761

Das ist, entschuldige, rechtsirriger Blödsinn. Es ist und bleibt nach allgemeiner Rechtsansicht bzw. Rechtslage so, dass sämtliches bei Mietbeginn n der Wohnung befindliches Mobiliar als mitvermietet gilt.

@imager761

Das ist zwar möglich aber ich lese das weder in der Frage noch in den Kommentaren.

Man könnte jetzt mutmaßen dass die Küche dem Mieter gehört, weil er sie gestrichen hat, denn wer streicht schon fremdes Eigentum ohne zu fragen.

Wurde die Küche irgendwann mal in einem Übergabeprotokoll o.ä. vermerkt?

Wenn ihr sie wissentlich und willentlich vom Vermieter übernommen habt (egal ob entgeltliche oder geschenkt), ist sie euer Eigentum. Wenn der Vermieter aber ohne Rücksprache oder Absprache (und ohne euer Wissen) die Küche in der Wohnung gelassen hat - ist das eine strittige Frage.

Steht denn etwas von der Küche im Mietvertrag? Ist sie mit Teil der Mietsache? 

Im Internet finde ich dazu folgenden Passus:

"(..)Dazu gehört beispielsweise auch die Einbauküche: Hat der Mieter diese Einbauküche vom Vormieter erworben, so muss er sie beim Auszug entfernen. Hat der Vormieter jedoch seine Küche bei seinem Auszug einfach in der Wohnung belassen, und sie ging nicht durch Kauf in den Besitz des Mieters über, so muss er sie auch nun nicht entfernen."

http://www.immo-magazin.de/mietrecht-vermieter-darf-eigentum-des-mieters-nicht-einfach-entsorgen/

Wenn der Vermieter aber ohne Rücksprache oder Absprache (und ohne euer Wissen) die Küche in der Wohnung gelassen hat - ist das eine strittige Frage.

Nein, dann gehört sie eindeutig dem Vermieter.

@johnnymcmuff

Die Tatsache, dass der FS die Küche "verschönert" hat, ohne den Vermieter zu fragen, zeigt aber ganz eindeutig, dass der FS während der Mietdauer davon ausgegangen ist, dass sie ihm gehört. Denn wer würde es wagen, einfach mal die fremde Küche neu zu streichen.

War die Küche Eigentum des Vormieters und ihr habt sie von ihm übernommen, gehört sie jetzt euch und ihr müsst sie entfernen.

Hat der Vormieter die Küche dringelassen und ihr habt die Wohnung mit Küche gemietet, ist sie Eigentum des Vermieters.

Wie das nun gelaufen ist, vermag hier niemand zu beurteilen.

Allerdings haben wir die Küche von grau auf gelb gestrichen, weil sie
schon ziemlich alt ist und wir sie ein bisschen schöner machen wollten.

Das empfinde ich nun aber als ziemlich merkwürdig. Einerseits behauptest du , die Küche wäre nicht euer Eigentum. Du streichst aber eine Küche an,
die dir nicht gehört?  Einfach so? Würde dir das gefallen, wenn man das
mit deinem Eigentum machen würde? Ich denke nicht. Insofern gehe ich
davon aus, dass ihr die Küche wissentlich vom Vormieter übernommen habt
und auch genau wisst, dass diese nun euer Eigentum ist. Nur habt ihr
keinen Bock das Ding auszubauen! Niemand pinselt in einer Mietwohnung
einfach so die Küche des Vermieters an und sei sie noch so alt!

Gesetzt den Fall, die Küche wäre tatsächlich Eigentum des Vermieters, dürfte dir klar sein, dass du die Wohnung in den Urzustand zurückversetzen
musst. Und das ist keine gelb angestrichene Küche. Ich wäre gespannt,
wie du das bewerkstelligen willst. Da du das also kaum hinkriegen wirst
und der Vermieter sicherlich Probleme haben wird, eine gelb gestrichene
Küche zu vermieten, wäre es denach auch möglich, dass der Vermieter von
euch Schadensersatz verlangen würde. Und das durchaus zu Recht. Da kannst du noch so erzählen, dass die Küche alt und nicht so schön war. Das gibt dir nicht das Recht, fremdes Eigentum anzupinseln.

Überlege, ob du sie nicht doch lieber ausbaust und zum Recyclinghof bringst.

Sehr gute Antwort. Da hat mich dieser Satz noch gewundert:

Wie das nun gelaufen ist, vermag hier niemand zu beurteilen.

Aber dann hat Lotta genau beschrieben, wie sich die Sache verhält.

Falls also wirklich Behauptung des Mieters gegen die Behauptung des Vermieters steht, dann reicht es vollkommen aus, dass die Küche vom Mieter gestrichen wurde, denn niemand würde es ihm abnehmen, dass er die Küche ohne den Vermieter zu fragen gestrichen hat, obwohl sie nicht sein Eigentum ist.

Was Lotta ansonsten meint und empfohlen hat, dem ist wirklich nichts hinzu zu fügen.

die Küche blieb vom Vormieter drin - es wurde keine Vereinbarung getroffen dass ihr die finanziell ablöst. 

Damit geht die Küche in das Eigentum des Vermieters über. 

Da die Küche damit im Mietobjekt steht - ihr habt die Küche gestrichen - das ist formell eine Sachbeschädigung - seid froh dass ihr nur die Küche ausbauen sollt. 

den alten Zustand könnt ihr nicht mehr herstellen


Da die Küche damit im Mietobjekt steht - ihr habt die Küche gestrichen - das ist formell eine Sachbeschädigung - seid froh dass ihr nur die Küche ausbauen sollt. 

Auch diese Betrachtungsweise ist korrekt und FS sollte froh sein, wenn er nicht auch noch aufgefordert wird, statt der gestrichenen eine andere Küche einzubauen, die in etwa dem entspricht, was bei seinem Einzug drin war.

Dann schon wirklich lieber dem Vermieter sagen, ok, wir bauen aus und übergeben den Raum in leerem Zustand und ansonsten besenrein.