Kripo steht unangemeldet mit durchsuchungsbefehl vor der Tür!

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Also grundsätzliches:

Die Durchsuchung, sofern von einem Richter beschlossen könnt Ihr euch erst einmal nicht verweigern. Wenn Ihr die Polizisten ins Haus gelassen habt war das i. O.

Da Ihr wahrscheinlich als Beschuldigte geführt seid, braucht Ihr nicht zum Polizeipräsidium zu fahren und auszusagen. Nehmt euch bitte zügig einen Anwalt, übergebt Ihm die Kopie des Beschlusses sowie die Quittung der beschlagnahmten Sachen und er wird alles weitere in die Wege leiten. Er wird zunächst die Akte anfordern, in der die Beschuldigungen en Detail aufgeführt sind. Dann könnt Ihr euch durch euren Anwalt dazu äußern.

caracolsito 
Fragesteller
 14.02.2013, 08:34

Also beim Anwalt waren wir gestern. Er will jetzt erstmal die Unterlagen anfordern und das kann bekanntlich lange dauern. Er meinte mehrere Wochen. Er hat auch keine Bedenken, wenn wir im Präsidium das widergeben was wir dem Anwalt gesagt haben. Leider vertritt der Anwalt nur meinen Mann. Er meinte, dass sie dann auch meine Klage fallen lassen.

TomFroe  14.02.2013, 10:19
@caracolsito

Der Anwalt kann / wird zunächst nur einen von euch vertreten. Das reicht für gewöhnlich. Meines Erachtens braucht Ihr (und solltet euch auch nicht) im Präsidium dazu äußern. Wartet ersteinmal auf die Akte, da steht klar alles drin... besser ist das!

caracolsito 
Fragesteller
 14.02.2013, 14:33
@TomFroe

Also worum es geht hat uns der Kripobeamte ja schon gestern ausgehändigt. Bei der Hausdurchsuchung sind auch nur die drei Dinge gefunden worden. Für einen hatte ich ja eine Rechnung und für die anderen beiden nicht. Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Schließlich kann man nichts zugeben, wenn man nichts gemacht hat. Weiß vielleicht einer von euch, warum die Kripo unsere Diele fotografiert hat und ob die nochmals mit dem gleichen Durchsuchungsbefehl unsere Wohnung filzen können.

TomFroe  14.02.2013, 14:39
@caracolsito

Also: In der Akte steht nicht nur "worum es geht", sondern vielmehr detailiert die "Ermittlungsergebnisse"... Also bspw. betreffende Sachen wurden am soundsovielten da und da gestohlen... Warum er die Diele fotografiert hat kann ich Dir jetzt nicht sagen, das ist, sofern nicht ein besonderer Ermittlungsumstand das rechtfertigen würde relativ komisch. Und schlussendlich : Nein, für jede Durchsuchung brauch der Polizist einen neuen Durchsuchungsbeschluss, der allerdings, sofern weitere Verdächtigungen oder Ermittlungsergebnisse auftauchen auch nicht das Problem schlechthin darstellt. Also: Polizeitermin freundlich absagen, Bescheid geben das man einen Anwalt beauftragt hat, sich für das Gespräch bedanken. Sollte der Polizist auf den Termin bestehen : hingehen, Angaben zu den Personalien machen und folgendes Aussagen: Da ich als Beschuldigter in dem von Ihnen genannten Verfahren geführt werde, werde ich vor dem Polizisten keine Aussage tätigen. Ich werde mich nach Anforderung der Akte durch den Anwalt über diesen schriftlich zu dem Sachverhalt einlassen. Nix weiter. Rest macht der Anwalt. Hoffe konnte helfen.

caracolsito 
Fragesteller
 14.02.2013, 15:58
@TomFroe

Also erstmal vielen Dank für deinen Rat TomFroe. Also der Beamte hatte uns ja den Zettel mit Fotos von den bestellten Waren mit Artikel Nummer und den jeweiligen Versandhäusern übergeben. Von daher wissen wir ja schon was wir angeblich bestellt haben sollen. Was wir aber nicht waren. Irgendjemand hat unseren Nachnamen mißbraucht und unsere Adressen, denn die Vornamen sagen uns beiden nichts, die bei den Versandhäusern bestellt haben sollen. Es war immer ein anderer Name. Ja uns kommt es auch sehr komisch vor, warum unsere Diele fotografiert wurde und die Vitrine meines Wohnzimmerschranks. Und als ich dem Beamten sagte, dass ich die Rechnung für ein Teil vorweisen kann wurde er schon sehr patzig und unfreundlich. Er hat alle Papiere mitgenommen und morgen soll ich zum Nachweis die Kontoauszüge mitbringen. Das ich für die anderen beiden gefundenen Dinge keine Rechnung hatte lag daran, dass ich diese auf dem Markt gekauft hatte. Und dort bekommt man nun mal leider keine Rechnung. Ich hoffe nur, der Anwalt kann auch helfen und haut uns daraus.

TomFroe  14.02.2013, 16:08
@caracolsito

Na ja, man versucht zu helfen wo man kann :-)

Folgendes:

Versandhaus / Warenbetrug ist leider ein recht häufiger Bestandteil von Verfahren. Zum einen ist es natürlich relativ einfach zu bewerkstelligen, zum anderen ist in den Köpfen der Menschen natürlich hinterlegt, das die Unternehmen ja "genug Kohle haben". Ob Ihr es wart oder nicht kann weder der ermittelnde Beamte feststellen noch ich aktuell. Das er euch -eigentlich bereitwillig- Informationen zu gesuchten Gegenständen gezeigt hat ist erstmal nett und nicht seine Pflicht.

Was mich jetzt so n bissel stört ist: Er hat Gegenstände gesucht und (wie Du sagst) 3 Gegenstände, die es waren oder dem ähnlich sind gefunden wie gesucht wurde. Wenn Du für einen eine Rechnung UND ein Zahlbeleg vorweisen kannst, ist das erst einmal gut. Flohmarkt / Marktkäufe sind an sich nie gut, da man den Kauf dort nicht mehr oder nur sehr sehr schwer nachweisen kann.

Nun denn:

  1. Ihr habts getan: Lasst euch von dem Anwalt vertreten, aber sagt Ihm die Wahrheit. Nur so kann er euch optimal verteidigen.
  2. Ihr warts nicht: Lasst euch ebenfalls bitte von dem Verteidiger vertreten und händigt dem Polizisten keinesfalls irgendwelche Unterlagen noch aus. Bitte nur dem Anwalt geben. Er stellt diese in der Einlassung der Staatsanwaltschaft zur Verfügung und kann diese gleich erläutern....

Schwierige Sache.... schwer einzuschätzen, dadurch das bei euch entsprechende Gegenstände gefunden wurden....

caracolsito 
Fragesteller
 14.02.2013, 16:33
@TomFroe

Ja das stimmt leider, dass ich keinerlei Rechnungen über den Kauf auf dem Markt habe. Das ist auch schon fast ein Jahr her, dass ich diese Dinge dort gekauft habe. Klar weiß ich, dass es einfach wäre einfach beim Versandhaus auf falschen Namen zu bestellen. Ich selbst bin Kundin bei einigen Versandhäusern und das schon viele Jahre lang. Habe immer meine Rechnungen pünktlich gezahlt und sowas verscherze ich mir doch nicht mit einem Fehltritt. Ne du davon lasse ich lieber die Finger. Meine Kontoauszüge dienen ja als Nachweis dafür, dass ich meine Rechnungen bezahlt habe. Wie gesagt, er hat sämtliche Papiere von zwei Versandhäusern mitgenommen, auch die wo ich noch bezahlen muß. Die anderen Versandhäuser die in der Akte stehen kenn ich noch niemals bzw. da habe ich noch nie etwas bestellt. Kommt es denn überhaupt zu einem Prozess oder wie kann ich mir das jetzt weiter vorstellen nachdem die Akte zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.

TomFroe  14.02.2013, 16:44
@caracolsito

Der Ablauf ist jetzt in etwa so wie schon beschrieben:

  1. Der Anwalt holt sich die Akte und bespricht Sie mit euch
  2. In der Akte sind die Ermittlungsergebnisse aufgeführt und die Vorwürfe detailiert beschrieben.
  3. Der Anwalt schreibt eine sog. "Einlassung" (d. h. nicht das Ihr das zugebt, sondern so nennt sich das)
  4. Der Staatsanwalt prüft das ganze, lässt ggf. noch mal "nachermitteln" (z. B. ob ein anderer möglicherweise beschuldigt werden kann)
  5. Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen oder einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens beim Richter stellen.
  6. Der Richter entscheidet, ob das ausreicht, um gegen euch zu verhandeln, wenn ja, steht Ihr vor Gericht.

Bedenkt was ich gesagt habe, dann kann erst einmal alles gut sein. Alles was Ihr gegenüber dem Polizisten gesagt habt, wird er sich in einem Gedächtnisprotokoll aufgeschrieben haben (und da sind Sie ziemlich genau und gut drin). Das solltet Ihr ebenso machen, denn bis es zu einer Verhandlung kommen kann vergehen durchaus 6 Monate oder auch mehr....

Hat er die beschlagnahmten Sachen alle quittiert?

caracolsito 
Fragesteller
 14.02.2013, 17:04
@TomFroe

Ja er hat auf einem Zettel die drei Sachen hingeschrieben und auch dass er die Rechnungen von den zwei Versandhäusern mitgenommen hat. Das mußten wir auch gegenzeichnen. Dann hat er die Dinge fotografiert und die Diele und die Vitrine des Schranks im Wohnzimmer. Ich soll als Nachweis halt die Kontoauszüge mitbringen damit ich belege, dass ich immer alle Rechnungen bezahlt habe. Was ja sehr merkwürdig an der ganzen Sache ist, es passieren immer komische Dinge seitdem mein Mann um seine Kinder aus erster Ehe kämpft. Zuerst bekamen wir "Drohungen per sms, dann wurden wir beschattet, dann hetzte man uns das Ordnungsamt auf den Hals wegen unserem Hund und nun auch noch der Betrug". Also irgendwas kann doch nicht ganz richtig laufen. Ist es denn überhaupt möglich, dass eine Privatperson jemanden wegen angeblichen Betrugs bei der Kripo anzeigt?

TomFroe  14.02.2013, 17:24
@caracolsito

Also ich denke mal diese Strafanzeige kommt vom Versandhaus selbst - ohne es zu wissen. Das wisst Ihr aber, wenn der Anwalt die Akte in den Fingern hat :-)

Möglich ist alles, natürlich und eure Umstände tun mir natürlich Leid, aber selbstverständlich hast Du das Recht jmd. anzuzeigen, der Dich betrogen hat.

Die Quittierung war okay, die Diele und Vitrine wahrscheinlich eher, um zu schauen, ob sich da noch irgendwelche Sachen drin befinden können, die auch gesucht werden, sofern er da nicht reingeschaut hat. Aber wie immer: Anwalt ;-)

Ein Anwalt hilft in dieser Situation immer.

Ihr könnt jetzt auch erst einmal in Ruhe nachdenken, wie die beschlagnahmten Gegenstände mit Euch in Verbindung gebracht werden (Online-Kauf evtl. doch nicht bezahlt, Stress mit einem Verkäufer während der letzten Wochen?).

Wenn Ihr dann zum Präsidium geht und als Beschuldigte vernommen werden sollt, macht keine Aussage zur Sache, nur zur Person! (Nur in Fernsehkrimis ist es besser für die Beschuldigten auszusagen!!)

In der Zwischenzeit könnt Ihr in Ruhe einen Anwalt kontaktieren, nur der hat Zugang zu den Unterlagen der Staatsanwaltschaft.

nehmt einen anwalt, wenn ihr rechnungen für die sachen habt find ich es aber unter aller sau das sie die beschlagnahmen, ich finde ihr sollte eine entschädigung kriegen falls beim durchsuchen was kaputt gegangen ist

caracolsito 
Fragesteller
 13.02.2013, 11:10

die haben die Sachen, die beschlagnahmt wurden ja noch niemals mitgenommen. Wir müssen schon am Freitag zum Präsidium, um die Aussagen zu machen. Für zwei Dinge habe ich leider keine Rechnung, da ich diese Sachen auf dem Markt gekauft habe.

jurafragen  13.02.2013, 20:46
@caracolsito

Wir müssen schon am Freitag zum Präsidium, um die Aussagen zu machen.

Nein, müsst ihr nicht.

wenn ihr die Sachen die mitgenommen worden sind mit Rechnungen belegen könnt, braucht ihr keinen Anwalt, ansonsten auf jedenfall einen Anwalt !