Durchsuchungsbefehl: Was darf durchsucht werden?
Hi,
Ich bin 15, und habe gestern aufgrund von der beschuldigunf zur Anstiftung zum Mord eine Hausdurchsuchung von der Polizei bekommen. (Meine ex hat mich angezeigt)
Sie haben lediglich mein Smartphone beschlagnahmt, nun ist meine Frage, was dürfen sie mit einem Durchsuchungsbefehl alles durchsuchen? Werden oder dürfen sie nur nach relevanten Infos schauen oder werden die gleich den kompletten speicher von einem halben Terabyte auf meinem Smartphone scannen?
Ich habe dort eben viele private Infos und Medien drauf die eigentlich nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. (Private videos von meiner Freundin...)
12 Antworten
Wer seiner Ex nach dem Leben trachtet, dürfte auch seiner aktuellen Freundin gefährlich werden, wenn sie die Beziehung beenden will.
Um dem vorzubeugen, sollte die Polizei alle Fotos deiner Freundin löschen, welche du missbräuchlich verwenden könntest. Auch Verbrechensprävention gehört zu den Aufgaben der Polizei.
Die Polizei nicht, sonst wäre sie nicht gekommen.
Bei der Vernehmung hat sich das herausgestellt
Die schlechte Nachricht - die dürfen sich alles anschauen was sich auf dem Handy befindet.
Die gute Nachricht - die Polizei veröffentlicht nichts davon. Du musst nicht befürchten das deine Bilder und Filme an die Öffentlichkeit gelangen.
Mein Problem ist eher dass meine minderjährige Freundin mir der ebenfalls minderjährig ist öfter mal "so bestimmte Bilder" schickt. Kann mir das zum Verhängnis werden?
Was bedeutet minderjährig? Wenn es "nach dem 14ten Geburtstag, aber jünger als 18" bedeutet ist das kein Problem, solange sie dir die Fotos freiwillig geschickt hat und du sie nicht weiter geschickt hast.
Ist das Mädchen 13 oder jünger, dann könnte das zu Problemen führen.
Okay danke 😅
Sie dürfen alles durchsuchen. Zufallsfunde können verwandt werden, sprich: ergibt die Durchsuchung Anhaltspunkte auf andere Straftaten, werden diese auch verfolgt.
Es ist ja schön und gut, dass du das hier auf gf.net mit uns teilst.
Aber bitte ruf gleich am Morgen um 9 oder 10 Uhr einen Fachanwalt für Strafrecht an und vereinbare unverzüglich einen Termin mit ihm.
Die durchsuchen alles, aber die sind professionell, die machen das häufig und du bist nicht der einzige der sowas drauf hat, die ignorieren das einfach ^^
Danke, mein Problem ist leider dass sowohl ich als auch meine Freundin minderjährig sind, aber dennoch manchmal so Sachen umherschicken... 😅
Dürft ihr ja, ist nicht verboten. Wenn ihr beide über 14 seit oder 14 seit, sonst schwierig aber die merken meist sowieso nicht das Alter und da es nicht um die Bilder oder Videos geht werden die da nicht drauf eingehen. Außer sie sieht aus wie ein kleines Kind (so "Kleinkind") aber das denke ich mal eher weniger haha
Danke, nein sowas habe ich nicht (ich denke mal nicht dass familienfotos in der Badewanne dazu zählen)
Nein, pornografische Inhalte im Sinne von kinderpornos da diese ja verboten sind, aber sowas definitiv nicht mach dir keine sorgen
Sie wissen aber von meiner Unschuld