Kriegt man Kindergeld wenn man seine Ausbildung abgeschlossen hat und wieder zur Schule geht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kindergeld steht dir spätestens ab Beginn jeder weiteren Ausbildung zu,in der Regel ist aber mit 25 Schluss !

Über das 25 Lebensjahr hinaus würde Kindergeld nur unter zwei Bedingungen weiter gezahlt,entweder hat man seinen Wehr / Ersatzdienst oder vergleichbaren Dienst vor der Aussetzung der Wehrpflicht am 01.07.2011 abgeleistet,dann könnte man die Zeit des Grundwehrdienstes noch dazu rechnen oder man hat eine Behinderung die vor dem 25 Lebensjahr eingetreten ist und die einen hindert seinen Lebensunterhalt selber zu decken.

In diesem Fall würde Kindergeld ohne Altersbeschränkung weiter gezahlt.

Du müsstest dann aber nach Abschluss einer Berufsausbildung / Studium aufpassen wenn du einen Nebenjob machst,denn dann darfst du in der Wartezeit bzw.dann in einer weiteren Ausbildung / Studium nebenbei nicht länger als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten.

Das würde dann schädlich für den Kindergeld Anspruch sein.

Der Verdienst hingegen spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,du kannst also verdienen was du du willst,denn da wurde die Einkommensgrenze von vorher 8004 € Brutto pro Jahr abgeschafft.

Falkensinn 
Fragesteller
 26.03.2016, 14:02

die 20 Wochenstunde zählt es auch wenn ich nach der Ausbildung zur Schule gehen  würde dann 38 Schulstunde in der Woche habe ?

isomatte  26.03.2016, 17:35
@Falkensinn

NEIN !

Deine Schule würde dann den Anspruch auf Kindergeld begründen,es stünde deinen Eltern / dir dann spätestens wieder zu,selbst wenn du eine 40 Stundenwoche hättest.

Nur da du dann schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hättest,darfst du neben deiner Schule oder einer weiteren Berufsausbildung / Studium in der Freizeit nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden nebenbei ( neben einer weiteren Ausbildung ) in einem Nebenjob arbeiten.

isomatte  27.03.2016, 06:50
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Falkensinn 
Fragesteller
 27.03.2016, 08:50
@isomatte

No problem ich danke dir  :)  

Ich glaube ja. Mein Sohn bekam während des ganzen Studiums KIndergeld. Mit 25 war er fertig.

Meine Tochter bekam während ihrer Ausbildung auch Kindergeld, bis sie 21 Jahre alt war.

Du hast also Anspruch, auch wenn du zwischenzeitlich gearbeitet hast. Ich glaube nur, dass es eine Altersgrenze gibt, bin mir aber nicht sicher, wie hoch die ist.

ja, das hast du .

Bis 25 bekommst du Kindergeld solange du in Schul- oder Berufsausbildung bist. Egal wieviele Schulen/Ausbildungen du schon hast

Falkensinn 
Fragesteller
 25.03.2016, 19:23

Ich habe aber gehört es ging auch bist 27 ?

turnmami  25.03.2016, 19:27
@Falkensinn

Nein. Längeres Kindergeld gibt es nur bei einer Behinderung.

Eine Waisenrente würde es bis 27 geben, aber nicht das Kindergeld

Willy1729  25.03.2016, 19:30
@Falkensinn

Nein, bei 25 ist Schluß, es sei denn, Du warst bei der Bundeswehr oder im Bundesfreiwilligendienst. Diese Zeit kann Dir angerechnet werden. Nur bei Behinderungen, die vor dem 25. Lebensjahr vorlagen, und durch die das Kind ständig auf fremde Hilfe angewiesen ist, wird das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus bezahlt.

Willy

Ja. Bis 25 Jahre kann man Kindergeld bekommen, wenn man in Ausbildung ist.

Nach erfolgreich abgeschlossener Erstausbildung hast du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.

Rheinflip  25.03.2016, 21:51

Fail

Laury95  25.03.2016, 22:12
@Rheinflip

Seit der neuen Regelung anscheinend schon, wenn du keiner Nebentätigkeit über 20 Wochenstunden nachgehst. Kannte nur die alte Regelung