Information Familienkasse Abbruch der Ausbildung Kindergeld?

3 Antworten

Wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, dann ist eine Beschäftigung von mehr wie 20 Wochenstd. kindergeldschädlich. Kindergeld würde es aber ja auch nur geben wenn die Bedingungen dafür erfüllt wären.

So wie ich es sehe, würdest du in der Zwischenzeit (Ausbildungsabbruch u. neuem (Schul-)Ausbildungsbeginn) keinen Anspruch auf Kindergeld haben.

Aber selbstverständlich wieder während der Schulzeit, sofern keine Arbeit von mehr wie 20 Wochenstd. u. abgeschlossene Berufsausbildung.

Zu den Bedingungen lies doch einfach nach zielgenau im "Kindergeldmerkblatt".

Zur Meldung an die Familienkasse: Notwendige Formulare kann man auch aus dem Internet herunter laden. Sicherlich mag auch eine formlose Meldung (Brief) genügen. Google "Kindergeldformulare".

Und wenn ich schreibe "dein Kindergeld" bedeutet es normalerweise sind die Eltern die Antragsteller und Kindergeldberechtigten.

Du schreibst, du hast die Ausbildung abgebrochen und dann schreibst du, du hast bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Eine eindeutige Beschreibung deiner Situation in der wirklichen Reihenfolge ist wichtig, da genau diese abgeschlossene Erstausbildung für dich problematisch sein kann.

Wenn man über 18 ist, kann eine abgeschlossenen Berufsausbildung ein Hindernis für weiteres Kindergeld sein. Es kommt wohl darauf an, ob diese erste Ausbildung wirklich zur Ausübung eines Berufes befähigt. Da könnte
auch das Kindergeld während des Fachabiturs in Frage gestellt sein.

Ich kann nicht abschätzen, wie die Kindergeldkasse deine Situation bewertet. Guck mal hier, scrolle runter bis "Schulische Ausbildung und erste Berufsausbildung" und weiter zu "zweite und weitere Berufsausbildung" da steht was über diese Fälle und mach dich selbst klug, möglicherweise musst du beim negativen Kindergeldbescheid Einspruch erheben:


http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html

Ich will dich nicht bange machen, aber wenn du von 16-18 Jahre eine vollständige Berufsausbildung gemacht hast, könnte es sein, dass dir nach dem 18 Geburtstag kein Kindergeld mehr zusteht.  Ein Vordruck "Veränderungsmitteilung" steht hier:

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdc5/~edisp/l6019022dstbai378323.pdf?\_ba.sid=L6019022DSTBAI378326

@jo50968

Während Ausbildungsphasen gibt es bis 25 Kindergeld.  

 Abgeschlossene Ausbildung,  lange Pause und gutes Einkommen.  Ich tippe auf kein Kindergeld in der Pause.  

Du wirst sicher während weiterer Ausbildungen Kindergeld bekommen,  auch während Schule und Studium.