Hat man Anspruch auf sein Kindergeld unter 18 (Auszug)?

11 Antworten

Du hast doch deine Ausbildungsvergütung jeden Monat. Wenn du das Glück hast und kein Kostgeld zu Hause abgeben musst, dann hast du doch genug Geld, um deinem Freund gemeinsam was zu Essen zu kaufen.

Du wohnst ja immer noch zu Hause, wenn du nicht umgemeldet bist und deine Eltern müssen neben Lebensmitteln, wenn du da bist ja auch noch dein Zimmer nebst Strom und Heizung zur Verfügung stellen. Dafür reicht das Kindergeld bei weitem nicht aus.

Und in der Ausbildung verdienst du ja jetzt auch und bist für deine Versorgung selbst verantwortlich und musst deinen Teil beitragen.

Du hast zunächst einmal den Anspruch, daß Deine Eltern für Deinen Unterhalt sorgen - das tun sie bis 25 aber, wenn sie Dir zuhause Kost und Logis bieten.

Wenn Du mit der Billigung Deiner Eltern zum Freund ziehst, könntest Du ab 18 das Kindergeld selbst bekommen (Antrag über Deine Eltern) - wenn Du aber nur zeitweise beim Freund wohnst, kannst Du höchstens mit ihnen über einen Zuschuß reden (wenn sie dieses Switchen billigen)

Allerdings schreibst Du nicht, was mit Deiner Ausbildungsvergütung geschieht - diese reicht ja inzwischen meistens für wesentlich mehr als für die Lebensmittel?

(Antrag über Deine Eltern)...

Leider falsch, liebe/r Midgarden :-((

Kindergeldanspruch haben immer die Eltern! Falls das Kind rosalove01 volljährig ist und selbst für sich sorgt, kann das Kind selbst den "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes" bei der Familienkasse stellen mit diesem Formular: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/AntragAnteiligesKindergeld_ba013104.pdf

@siola55

Kleiner Hinweis: die Fragende ist unter 18, also nicht volljährig und da kann eine Änderung des Kindergeldbezuges nur durch die Kindergeldberechtigte/n (also die Eltern) vorgenommen werden.

@Midgarden

Bei Minderjährigen kann leider kein Abzweigungsantrag gestellt werden :-((

Du bist ja nicht offiziell ausgezogen! Und das Kindergeld steht deinen Eltern zu. Sie zahlen ja auch für dich Miete, Strom, Wasser etc. Wenn du oft bei deinem Freund bist, dann kannst du ihm ja was von deinem Ausbildungsgehalt geben. Rechne einfach mal zusammen, was deine Eltern an Miete und Nebenkosten haben, was sie einkaufen etc. Da bist du aber sehr schnell bei einer hohen Summe, die weit über 194,- Euro liegt. Wenn du es ganz genau nimmst, dann könnten deine Eltern auch sagen: gib was von deinem Ausbildungsgehalt ab... Es ist und kann nicht Problem deiner Eltern sein, wenn du viel Zeit beim Freund verbringst. Denn dadurch zahlen sie ja nicht weniger Miete und wenn du bei ihnen bist, dann haben sie Stromkosten, Wasserkosten, müssen für dich mit einkaufen etc.

Wenn du 18 bist, dann kannst du ausziehen! Durch einen Abzweigungsantrag kannst du das Kindergeld dann auf dich umleiten lassen. Spätestens dann wirst du feststellen wie teuer das Leben wirklich ist und was deine Eltern an Kosten hatten die du jetzt gar nicht überblicken konntest. Ich weiß ja nicht, was du an Ausbildungsvergütung erhälst, aber ich denke, du kannst froh sein, wenn du das gesamte Geld behalten darfst. Selbstverständlich ist das nämlich auch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unter 18 Jahre ist man noch minderjährig und wirtschaftlich nicht selbständig. Deshalb sind beide Eltern Kindergeldanspruchsberechtigt nach dem Einkommenssteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz, undzwar per Gesetz ab der Geburt des Kindes. Die Eltern sind nicht nur erziehungsberechtigt, sondern entscheiden in eigener Verantwortung über die Verwendung des Kindergeldes und sie sind auch niemanden dafür rechenschaftspflichtig. Die Eltern gegen Ernährung, Kleidung und Unterkunft sowie Erziehung.

Ab 18 Jahre bist du volljährig. Dann kannst du bei der Familienkasse die Anzweigung an dich beantragen, was eine Ermessensfrage ist. Insbeondere klärt die Familienkasse, ob du noch zu Hause oder schon woanders wohnst und ob du noch immer wirtschaftlich abhängig von den Eltern bist. Darüber wird dann ein Bescheid erteilt.

Mietverträge kann man erst ab 18 Jahre abschließen, weil man dann erst geschäftsfähig ist. Vorher können die Eltern diese Verträge abschließen. Der Vermieter wird in beiden Fällen klären, von wem der Mietzins gezahlt werden soll.

Deine Eltern haben Anspruch auf das volle Kindergeld, bis du 25 bist, insofern du nach deinem 18. Geburtstag deinen Ausbildungsplatz vorlegen kannst. Dann kannst du deine Eltern nach dem Geld fragen.