Ausbildung, beginnen 24 Jahre - was ist mit Kindergeld?

2 Antworten

Hallo ihr zwei,

also Kindergeldanspruch besteht auch für eine 2. Ausbildung und jede weitere, solange er noch keine 25 Jahre alt ist! Bei einer Zweitausbildung muß er nur darauf achten, daß bei einem evtl. Hinzuverdienst die 20-Wochenstunden-Grenze nicht überschritten wird - die Verdiensthöhe ist dabei wiederum egal seit dem 1.1.2012, da damals sämtliche Einkommensgrenzen abgeschafft wurden für den Kindergeldbezug.

Was passiert wenn ich 25 bin während des 2. Lehrjahres, bekomme ich weiterhin dann Kindergeld?

Nein - der Kindergeldanspruch endet mit dem 25. Lebenjahr!

Gruß siola55

Er möchte jetzt aber eine berufliche Ausbildung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen beginnen...

Hi jadeyna, da gibt es eine tolle Seite für deinen Freund in der azubi-welt.de unter Kaufleute -> Allgemeines -> Ausbildungsprofil u.a.

Die Grenze für den Anspruch auf Kindergeld gibt es schon seit dem 01.01.2012 nicht mehr !

Kindergeld steht einem in jeder Ausbildung zu,längstens bis zum 25 Lebensjahr.

Auch wenn man dann in Ausbildung ist,gibt es dann ab 25 nichts mehr.

Hat man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung,dann muss man bei einem evtl. Nebenjob aufpassen,man darf dann pro Woche neben der Ausbildung nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten.

Sonst entfällt im Monat der Überschreitung der Anspruch auf Kindergeld,dass nicht wegen dem Einkommen,sondern ausschließlich wegen der Stundenanzahl.