Hat man wärend der Elternzeit Anspruch auf sein Kindergeld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur während des Mutterschutzes aber nicht während der Elternzeit.

Hierzu habe ich allerdings etwas gefunden. Ist aber von 2009 und ob es noch Gültigkeit hat, oder der BFH endgültig entschieden hat, weiß ich allerdings nicht:

Hat Ihr Kind selbst ein Kind, gibt es oft Probleme bei der Frage, ob weiterhin ein Berücksichtigungsgrund vorliegt.

  • Befindet sich Ihre Tochter während einer Ausbildung in Mutterschutz, gibt es keine Probleme, denn diese Unterbrechung zählt zur Ausbildung.
  • Befindet sich Ihre Tochter während einer Ausbildung in Erziehungsurlaub, zählt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) diese Zeit nicht zur Ausbildung, sodass Ihnen die Familienkasse das Kindergeld verweigert (DA-FamEStG 63.3.2.7).
SteuertippIn diesem Fall sollten Sie Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Der BFH muss in der Revision  III R 79/06 erst noch entscheiden, ob Mutterschutzzeit und Elternzeit gleich zu behandeln sind.

https://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/kinder-familie/ihr-kind-in-mutterschutz-oder-elternzeit-trotzdem-kindergeld-fuer-sie

In der Kindergeldbroschüre steht nur pauschal, dass es während der Elternzeit kein Kindergeld gibt.

Und hier Erläuterungen von 2013:

https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/kindergeld-waehrend-mutterschutzfrist-und-elternzeit-368151

In beiden Fällen ist das Kind –anders als bei einer  Erkrankung oder während des Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG– nicht aus objektiven Gründen an der Ausbildung oder der Suche nach einem Ausbildungsplatz gehindert, sondern weil es diese aufgrund eines eigenen Entschlusses zugunsten der  Förderung des  Eltern-Kind-Verhältnisses während dieser Zeit nicht fortsetzt.