Anspruch auf Kindergeld bei Fernstudium trotz soz.pflichtiger Arbeitsstelle?

2 Antworten

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Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres !

Das betrifft unter anderem Teilnehmer / innen eines Fernlehrganges Abitur und allen ILS - Fernlehrgängen,die mit einem Abschlusszertifikat enden,das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann.

Voraussetzung : Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten,du müsstest dann also sicher Nachweise erbringen.

Kindergeldschädlich könnte dann allerdings deine Vollzeitbeschäftigung sein und zwar dann,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast.

Denn dann dürftest du neben einer weiteren Ausbildung / Studium oder in der Wartezeit nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten.

Dein Verdienst hingegen spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

isomatte  30.06.2016, 20:28

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