kindergeld anspruch?

4 Antworten

Falls du dann noch keine 25 Jahre alt bist:

Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium

Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und

  • auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
  • einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
  • die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken

haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist. usw.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast bekommst du kein Kindergeld mehr, da du ja dann arbeiten könntest. Dann ist es auch egal ob du dann nochmal zur Schule gehst.

Solange du noch unter 25 bist spielt die Anzahl deiner Ausbildungen keine Rolle, es besteht dann weiter Anspruch auf Kindergeld.

Wenn du z.B. nach der Ausbildung nicht übernommen würdest und auch keine neue Beschäftigung nahtlos beginnen könntest, also ohne das du arbeitslos werden würdest, dann könntest du zu deinem ALG - 1 Anspruch ggf.auch weiter Anspruch auf Kindergeld haben, falls du zwischen 18 - 21 sein würdest.

In einer weiteren Ausbildung oder Studium musst du nur darauf achten, dass du nebenbei in einem Nebenjob in der Woche durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden arbeitest, denn dann würdest du einer Kindergeldschädlichen Beschäftigung nachgehen und der Anspruch könnte zumindest teilweise entfallen, also für die Monate, in dem die durchschnittlichen 20 Stunden überschritten würden.

Auch wenn Du Dich nach einer Erstausbildung weiterbildest .... solange Du unter 25 bist besteht dann Anspruch auf Kindergeld.

Razor1986  11.06.2020, 08:56

👍🏻