Kriege ich das Kindergeld rückwirkend oder kriegt es das Jobcenter?

4 Antworten

Du hast vom Jobcenter bisher mehr ausgezahlt bekommen, da du das Kindergeld nicht bekommen hast. Nun wird dir das Kindergeld rückwirkend gezahlt, aber direkt mit dem Jobcenter verrechnet. Du wirst zukünftig weniger Geld vom Jobcenter bekommen, zusammen mit dem KIndergeld wirds aber das gleiche sein wie vorher.

Tulpa2000 
Fragesteller
 21.01.2020, 16:50

@MenschMitPlan Ich bekomme schon fast 1 Jahr, keine Leistungen vom Jobcenter, deswegen betrifft mich das nicht.

MenschMitPlan  21.01.2020, 20:00
@Tulpa2000

Dann hast du halt mal zuviel bekommen, wo soll denn sonst der Erstattungsanspruch herkommen??

Die anderen Antworten sehen das ja auch so.

Das Jobcenter ist in Vorleistung gegangen und hat dir das Kindergeld mit dem Regelsatz ausgezahlt.

nun holt sich das Jobcenter diese Vorleistung zurück.

Tulpa2000 
Fragesteller
 21.01.2020, 16:49

@Richi008 Bist du dir da sicher. Im Brief stand noch, dass das geprüft werden muss und ich dann einen neuen Brief nochmal bekomme

Richi008  21.01.2020, 17:11
@Tulpa2000

brauchst ja nur mal auf den Bescheid vom Jobcenter schauen ob dort Kindergeld drauf steht.

Tulpa2000 
Fragesteller
 21.01.2020, 18:07
@Richi008

@Richi008 Nein, da stand nur Krankenversicherung und irgendwas mit Weiterleitung an die Deutsche Rentenversicherung. Die haben damals auch nichts vom Kindergeld verlangt oder was diesbezüglich erwähnt.

Es steht doch da das eine Prüfung erfolgt, weil das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen für April 2019 - August 2019 bei der Familienkasse gestellt hat.

Wenn das Jobcenter dir für diesen besagten Zeitraum nicht deine vollen Leistungen nach dem SGB - ll gezahlt hätte, weil sie dir Einkommen ( Kindergeld ) das du noch nicht erhalten hast auf deinen Bedarf angerechnet hätten, dann gäbe es ja keinen Grund für diesen Antrag auf Erstattung.

Such dir deinen / deine Bescheide aus dieser Zeit und sehe darin nach ob man dir Kindergeld als Einkommen von April - August 2019 auf deinen Bedarf angerechnet hat oder nicht, wenn nicht, dann wirst du die Nachzahlung für diesen Zeitraum nicht erhalten und sie geht ans Jobcenter.

Das wird dir die Familienkasse dann aber in einem neuen Bescheid mitteilen, so wie sie es dir angekündigt haben.

... dasJC.

Du hast offenbar den vollen Regelsatz vom JC bekommen. Das ist die "Vorleistung". Das JC holt sich das nun zurück.