Familienkasse hält Kindergeld ein?
Hallo zusammen,
ich habe seit nun 12 Wochen ein grosses Problem. Im Februar 2021 habe ich durch die Familienkasse einen Aufhebungsbescheid des Kindergeldes erhalten. Auf Rückfrage teilte man mir mit, das durch das Jobcenter ein Erstattungsanspruch bei der Familienkasse getätigt wurde. Dem Aufhebungsbescheid habe ich widersprochen. Das Jobcenter teilte mir währenddessen mit das kein Erstattungsanspruch bestehen würde und die Familienkasse darüber informiert wurde. Das Jobcenter verweigert auch für die Familienkasse in Vorleistungen zu gehen. Heute habe ich erneut die Familienkasse angerufen, da uns seit heute mehr als 1200 Euro Kindergeld fehlen.
Man konnte mir nur sagen das ich mehr Geduld haben muss und die Mitarbeiterin beendete das Gespräch.. Was kann ich nun gegen JC und Familienkasse Unternehmen?
4 Antworten
Du hast einen Widerspruch laufend und das mit dem Erstattungsanspruch ist ja anscheinend auch in Bearbeitung, wenn ich deine Frage richtig verstanden habe? Es ist zwar nicht ersichtlich, weshalb die Leistungen eingestellt wurden aber du wirst wohl Geduld haben müssen, bis sie deinen Widerspruch bearbeitet haben! Ich weiß, dass sich sowas oft mal in die Länge zieht aber so ist es nunmal. Die Bearbeitungszeit muss jeder andere auch abwarten..
Du solltest Dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden bzw. an einen Anwalt.
Selbst wenn es einen Erstattungsantrag durch das Jobcenter bei der Familienkasse gegeben hätte, würde man Kindergeld nicht einfach so aufheben, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Du hast hier ganz sicher etwas wichtiges vergessen ?
Denn wenn Anspruch auf Kindergeld bestand und weiterhin bestehen sollte, würde man den Bewilligungsbescheid nicht aufheben, sondern die Leistungen bis zur Klärung vorläufig einstellen.
Ob nun Jobcenter oder Familienkasse, wichtige Angelegenheiten sollte man immer schriftlich klären, auch wenn das dann ggf. länger als bei einem Anruf dauert.
Das Jobcenter darf im Regelfall Einkommen erst dann anrechnen, wenn es auch zur Deckung des Bedarfs tatsächlich zur Verfügung steht, aber um Überzahlungen zu vermeiden, rechnen viele Jobcenter auch gerne noch nicht zur Verfügung stehende Einkommen an und zahlen dann bei Bedarf lieber etwas nach.
Wenn das also mit dem Jobcenter geklärt ist und der Familienkasse auch bekannt ist das es keinen Erstattungsantrag gibt, wird es bis zur Nachzahlung auch nicht mehr lange dauern.
I-was verschweigst du uns noch...
Gruß siola55
"uns"?