Kreditnehmer ungleich Eigentümer?

8 Antworten

Natürlich kannst du das machen. Die Rechnungen sollten aber auf den Namen deines Großvaters ausgestellt werden.

Kommt auf den Kreditgeber drauf an. Nicht jede Bank wird eine Baufinanzierung herausgeben, wenn der Kreditnehmer nicht Eigentümer der Immobilie ist. Durch den abweichenden Eigentümer im Grundbuch ensteht ein Mehraufwand für die Bank und auch für den Kunden. Es wird ein notarielles Schuldanerkenntnis benötigt.

Wieso sollte sich Ihre Situation nächstes Jahr für die Bank geändert haben? Bei einem Kreditnehmerwechsel wird die Bank prüfen, ob Sie finanziell in die Finanzierung passen würden. Das Ergebnis der Prüfung kann auch negativ ausfallen und der Kredit wird nicht umgeschrieben und Ihr Großvater bleibt Kreditnehmer.

Wird sich Ihre finanzielle Situation nächstes Jahr gebessert haben oder warum sollen Sie nächstes Jahr eine Finanzierung bekommen, wenn Sie diese dieses Jahr nicht bekommen haben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, bekomme dort ein anderes Gehalt, das schon bestätigt wurde. des Weiteren: Wie viel Jahre Kredit würde eine Bank einem 80-jährigen denn noch einräumen, auch wenn er recht wohlhabend ist?

@BerndHansen

Das ist eine Gute eine Frage. Für die Bank ist es wichtig das die Kreditschuld zum Ende der Laufzeit getilgt ist. Rechtlich kommt hier leider die Wohnimmobilienkreditrichtlinie WIKR in Spiel. Vielleicht macht es sogar Sinn den Kredit zusammen zu beantragen und anschließend Ihren Großvater aus der Schuldhaft zuentlassen.

Wenn die Bank deinen Großvater als Kreditnehmer akzeptiert, kannst du trotzdem ins Grundbuch eigetragen werden. Die Eintragung der Grundschuld zu Gunsten der Bank erfolgt ja zusätzlich.

Okay vielen Dank. Grundsätzlich kann man die Zinsen ja auch von der Steuer absetzen. D.h. wenn mein Opa Kreditnehmer ist, kann er für den Zeitraum zwar die Zinsen von seiner Steuer absetzen, ich aber die Renovierungskosten von meiner, wenn die Rechnungen über meinen Namen laufen?

@BerndHansen

Wobei noch zu unterscheiden ist, ob es notwendige Reparaturen oder Wertverbesserungen sind.

@DerHans

notwendige Reparaturen

@BerndHansen

OK Wertverbesserungen würden über Abschreibungen zu berechnen sein.

@BerndHansen

klar, jeder kann was absetzen und Steuern zahlt keiner

im Gegensatz zu einigen anderen bin ich der Meinung, dass es nicht so einfach geht. Es muss auf jeden fall eine Grundschuld eingetragen werden und das geht nur auf den Eigentümer. Ein 80 Jähriger bekommt auch keine Immobilienfinanzierung er wird nicht Mal als Bürge anerkannt. Er kann, wenn er genügend Vermögen hat, das verpfänden

Sicherungsgeber und Darlehensschuldner können völlig verschiedene Personen sein. Das spielt keine Rolle. Die Grundschuld wird daher auch nicht "auf den Eigentümer" eingetragen, sondern zu Lasten des Grundstücks als dingliches Recht.

Zumal wenn die Bank davon weiß und der Großvater keinen eigenen Nutzen davon hat, die ganze Sache evtl. sittenwidrig und daher ein hohes Risiko für die Bank ist.

Ist deinem Großvater bewusst, dass er mit allem was er hat, für deine Schulden haftet?

Schwierig wird es mit dem Wechsel des Kreditnehmers. Zum Einen kostet das Geld. Zum Anderen kann die Bank dann auch nein sagen.