Gekaufte Wohnung ist erst Bezugsfrei nach einem Jahr, was sollen wir machen?

8 Antworten

Es ist genau der Fall, den ich vor zwei Jahren hatte. Die Verkäufer verkauften mir die Wohnung. Können aber erst nach gut einem Jahr ausziehen, da sie selber ein Haus bauen müssen und warten, bis dieses bezugsfertig war.

Tipps von mir: a) drücke den Kaufpreis mit der Begründung, Du musst noch weiter zur Miete wohnen. b) schließe den Kaufvertrag gleich mit dem Verkäufer ab, wenn Ihr entschieden habt, ob der Verkäufer zur Miete bleiben kann oder mietfrei wohnen darf. (Kaufpreis reduziert sich dann. c) verhandelt mit Eurer Hausbank, dass die Bereitstellungszinsen so spät wie möglich beginnen. Wenn Ihr vorher das Darlehen auszahlen lassen wollt, weil der Verkäufer das Geld braucht, dann setzten den Beginn der Tilgung für Euer Darlehen ein Jahr später ein.

(PS: die Bereitstellungszinsen sind in der Zwischenzeit meist höher als die Darlehenszinsen, so dass eine vorzeitige Auszahlung sogar Sinn machen würde).

War jetzt etwas viel Info :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wohnungskauf per Kredit. Geht bei den heutigen Zinsen in Ordnung.

Nur, ihr braucht dafür ein Kreditinstitut. Und Dieses wird euch - aus Eigeninteresse - genau erklären, wie dies zu handhaben ist - auch in eurem besonderen Fall. Dabei könntet ihr euch gleich erkundigen, was bei einem Wohnungskauf alles zu beachten ist (Wohngebäudeversicherung, Verwaltung, Hausmeister, Kostenverteilung .............).

Laßt euch eins gesagt sein: Je mehr Informationen - desto besser !

Nicht ganz einfach - aber letzendlich bestimmt das euer Leben für - was weiß ich - lange Zeit. Man kauft nicht nur "einfach" Wohnraum - man kauft auch die Regularien mit!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dankeschön:)

@SchwabenGrieche

Gern geschehen. Noch ein Tipp: Laßt euch den Zustand der Immobilie möglichst genau dokumentieren. Durch wen oder was, weiß ich nicht.

Ich habe meine jetzige 2-Zimmer Wohnung wohl ziemlich "blauäugig" gekauft.

Hat sich nicht negativ ausgewirkt, aber euch möchte ich eine eher kritischere Haltung empfehlen.

Wir wollten wissen ob wir den Kredit erst ab da zahlen müssen,

Nein.

Man unterhält einen Krdit ab der ersten Minute, in welcher man diesen in Anspruch nimmt.

Es interessiert keine Bank der Welt, ob Dir das was bringt in der Zeit oder nicht.

oder nichteinen Vorvertrag (Eigentümer zahlt bis August für uns), oder ob wir Miete kassieren sollen bis dahin.

Exakt. Du musst einen Mietvertrag machen, ich welchem Du:

1.) Eine Miete festlegst. Diese sollte so hoch sein, dass Du den Kredit bedienen kannst in der Zeit, in der Du selbst nicht drin wohnst.

2.) Eine Kaution festlegst - IMMER - auch beim ehemaligen Eigentümer. 2 Monatsmieten sind hierbei sicher angebracht.

3.) In welchem Zustand die Wohnung gemietet wird und in welchem diese zu verlassen ist.

4.) Festlegst, dass der Mietvertrag nur bis zum soundsovielten geschlossen wird, dass Dann Dein Einzug erfolgen wird.

Aber Vorsicht, eine Befristung kann ein Mieter aushebeln. Zum Schluss hast Du den da drin sitzen und der geht nicht raus, da befristete Mietverträge ohne Kündigung rechtlich in zeitlich unbegrenzte Mietverträge übergeführt werden nach Ablauf der Frist, ja ein Mieter gar einen Anspruch drauf hat, wenn er nicht gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat.

Das bedeutet, Du kündigst ordnungsgemäß drei Monate vor dem bereits vertraglich vereinbarten Auszug des ehemaligen Eigentümers, auch wenn das im Vertrag bereits drin steht, trotzdem nochmals vorsorglich schriftlich mit der Begründung des Eigenbedarfs.

Das ist grundsätzlich kein Problem.

  1. Gespräch mit der Bank. Sie sagt euch die Finanzierung zu und Ihr zahlt einen sogenannten Bereitstellungszins (gering) bis zur Auszahlung im August 2020.
  2. Im Kaufvertrag mit dem Verkäufer legt Ihr einen festen Auszugstermin zum August 2020 fest.
  3. Der Kaufpreis sollte erst mit Besitzübergang (Auszug des Verkäufers) gezahlt werden.
  4. Verkäufer übernimmt bis zum Auszug den Bereitstellungszins. (Oder er gibt euch eine kleinen Rabatt auf den Kaufpreis).
  5. Sollte der Verkäufer den Kaufpreis für ein neue Immobilie früher benötigen ist das auch möglich. Zahlung jedoch erst nach ordentlicher Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages (der Notar informiert euch).
  6. Dann muss die Bank früher auszahlen und Ihr müsst die normalen Zinsen zahlen.
  7. In diesem Fall (frühe Zahlung) muss der Verkäufer euch eine Nutzungsentschädigung bis zum Auszug, mindestens in Höhe der Zinsen, zahlen.
  8. Auf keinen Fall (!!!!) eine Miete. Ansonsten kommt ein Mietvertrag mit dem Verkäufer zustande und der unterliegt in Deutschland besonderen Schutzbestimmungen und Ihr müsst (schlimmster Fall) den Mieter herausklagen wenn er nicht auszieht.

Das alles müsst Ihr aber unbedingt mit dem protokolierenden Notar und der Bank besprechen. (Ein guter Makler hätte euch dabei geholfen)

Viel Erfolg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Im Rahmen des Kaufes werden die Bedingungen für die Übergabe wie Zeitpunkt und Kostenerstattungen vereinbart.

Im Standardfall wird die Übergabe bei Zahlung der Kaufsumme vereinbart.

Wenn ihr eine abweichende Regelung im Notarvertrag wollt dann müssen die Bedingungen wie wann welche Erstattungen wer zahlt die anfallenden Kosten usw. eben im Kaufvertrag oder in einem Nebenvertrag zwischen den Parteien (also dem Käufer und Verkäufer) vereinbart werden.

Es könnte also z.B. so sein, dass der Kaufpreis etwas günstiger ist und die Übergabe später statt findet. Oder, dass der ehemalige Eigentümer noch ein paar Monate drin bleibt und eine Entschädigung dafür bezahlt oder ....