Kreditkartenbetrug - wer haftet?

3 Antworten

Hallo,

in Deutschland ist es in der Regel so, dass die Banken den erlitten Schaden aus Kulanz vollständig übernehmen. Dafür fordern sie jedoch eine Anzeige bei der Polizei, was kein großes Problem darstellen dürfte.

(Als Hintergrundinformation: Es gibt in Europa einen "großen Topf" in den alle Banken jeden Monat für jede Karte, welche sie ausgeben einen gewissen Betrag einzahlen. Aus diesem Topf werden Schäden, welche durch nachgemachte Kreditkarten (wie in diesem Fall) beglichen).

Das Verfahren ist Standard und kommt täglich mehrfach in Deutschland (und der restlichen EU) vor, ist also nichts ungewöhnliches... 

Es gab rechtlich ja keinen Betrug. Oder wurde tatsächlich von einem Dritten Geld über deine Kreditkarte abgezogen? Dann sollte dir deine Bank dieses Geld auch umgehend erstatten.

Zudem deine Karte umgehend entsperren. Schreib deine Bank unter Angabe deines Namens, deiner Anschrift, deines Geburtsdatums und deiner Kreditkarten- und Konto Nummer an.

Schilder den Sachverhalt und bitte um umgehende, kostenfreien Entsperrung deiner Kreditkarte, sowie der eventuellen Erstattung von entwendeten Geld.

Deinem Schreiben legst du eine beidseitige Kopie deines Personalausweis, sowie eine beidseitige Kopie deiner Kreditkarte bei.

§ 675v
Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Zahlungsauthentifizierungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 150 Euro verlangen. Dies gilt auch, wenn der Schaden infolge einer sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments entstanden ist und der Zahler die personalisierten Sicherheitsmerkmale nicht sicher aufbewahrt hat.

http://dejure.org/gesetze/BGB/675v.html