Schadenersatzanspruch gegenüber der Bank, bei unberechtigten Einzug der EC-Karte?

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Grundsaetzlich kann man wegen allem und gegen Jeden Schadensersatzansprueche stellen, das sieht das BGB so vor, allerdings wuerde das in diesem Fall bedeuten, man muestte sich einen Anwalt nehmen und den entstandenen Schaden berechnen. In Deinem Fall wuerde das einen Schadensbetrag von 100 Euro sicher nicht uebersteigen, was dann ein relatives Prozessrisiko beinhaltet, denn die Kosten fuer so einen Rechtsstreit liegen sicher bei 400-600 Euro... Ich wuerd mal einen empoerten Brief an die Bank schicken, vielleicht bieten die Dir ja eine Entschuldigung verbunden mit einer Eintrittskarte fuer ein Golfturnier an, jedenfalls ist es so einem meiner Freunde bei der Deutschen Bank ergangen...

nun du kannst natürlich regressansprüche geltend machen... aber glaub mir, das hat keine aussicht auf erfolg.

Anmerkung: Meiner Sorgfaltspflicht bin ich unverzüglich nachgekommen und habe die EC-Karte nachdem für mich nicht nachvollziehbaren Geschehen am Geldautomaten vorsorglich bei der zentralen Sperrrufnummer 116116 sperren lassen.