Kredit / Leasing als Tagesmutter?

2 Antworten

Da stimme ich madquad zu. Mit den Modalitäten beim Leasing kenne ich mich nicht aus. Ich weiß nur, dass du auch als Privatperson einen Wagen leasen kannst. Sollte es nicht über deine Frau möglich sein, bestünde die Chance, das über deinen Namen zu tun? Was den Kredit bei einer Bank angeht, da fürchte ich haben Selbstständige, allen voran Tagesmuttis eher schlechte Karten, da kleine Unternehmer heute nicht mehr so gerne bei den Banken gesehen werden - wegen ihrer unsicheren Einkunftslage. Eines interessiert mich allerdings schon, wenn ich das hier lese: In meiner Ausbildung habe ich gelernt, dass einer Tagesmutter das Fahren der Kinder im eigenen PKW nicht erlaubt ist, da sie indirekt ihre Aufsichtspflicht verletzt (sie lenkt ja den Wagen). Selbst, wenn das Ganze im Vertrag mit den Eltern als Zusatzvereinbarung geregelt ist (und das muss unbedingt, wenn deine Frau sich nicht in die Breduille bringen möchte!!!) und eine andere erwachsene Person sie im Wagen begleitet, ist das rechtlich gesehen immer noch sehr wackelig. Denn deine FRAU ist die Aufsichtsverpflichtete! SIE übernimmt die volle Haftung wenn etwas passiert. Und die Haftpflicht (gesonderte Haftpflicht als Tagesmama), die sie vermutlich hat, wird in diesem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit streiken. Vielleicht macht ihr euch da mal schlau. Nicht, dass das mal böse ins Auge geht. Und ich weiß zwar nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber TM dürfen die öffentlichen Verkehrsmittel in vielen Bundesländern kostenlos nutzen, wenn sie mit den Kindern unterwegs sind. Und einen dieser Handwagen könnte sie sicher bei Förderstellen, oder gar dem JA, dem sie vermutlich untersteht, beantragen. Ich hoffe, ihr findet eine Lösung.

Ist Deine Frau eine angestellte Tagesmutter oder eine freiberufliche Tagesmutter.

Vermutlich ist Deine Frau auf freiberuflicher Basis unterwegs und somit hat sie keinen festen Gehalts - bzw. Lohneingang. Das was sie hat ist Umsatz. Somit wird Deine Frau als selbständig eingestuft, und da müssen eben andere Nachweise erbracht werden,.

U.a. BWA, Einkommensteuererklärung der vergangenen 3 Jahre etc.