Krankschreibung und Arbeitslosmeldung

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Wenn man krankgeschrieben ist, ist man nicht vermittelbar und das haben die nicht gern. Allerdings muss die Meldung bearbeitet werden. ALG 1 ist eine Versicherungsleistung und Du hast ja in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Bis zu 6 Wochen Krankschreibung muss Dir die Agentur ALG 1 zahlen. Das ist genau wie die Lohnfortzahlung wenn man arbeitet. Aber der 7. Woche bekommst Du Krankengeld und dann ruht der Anspruch aug ALG 1. Das heisst, das sich dein restliches "Zeitguthaben" nicht verringert und Du weiter Anspruch auf ALG 1 hast, bis die 12 Monate aufgebraucht sind.

Die Agentur muss auch Deine Meldung annehmen. Schließlich bist Du ja auch verpflichtet, Dich unverzüglich arbeitslos zu melden.

Die Frage war absolut berechtigt: Denn wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (z.B. durch Krankschreibung), wird dich die Arge nach geltender Rechtslage auch nicht unterstützen. Wehe, die Sachbearbeiterin macht das dennoch - dann Gute-Nacht für sie.

Solltest du eigentlich alles schriftlich in deinen Arge-Unterlagen haben, dir die übergeben wurden.

MASTER67 
Fragesteller
 21.01.2012, 11:47

...........wie ich schon in meiner Frage formulierte , verspätete Arbeitslosmeldung bedeutet Sperre. Im übrigen kann es ja nur von Vorteil sein sich rechtzeitig arbeitslos zu melden auch wenn man gerade für ein paar Tage krank ist.

Hallo,

ich hatte mal den genau den Fall, dass ich mich arbeitslos melden mußte, während ich krank geschrieben war.

Hab dann einfach mit meinem Arzt geredet, der hat mich dann "Gesund" geschrieben.

Nach ein paar Tagen hab ich dann die neue Krankmeldung abgegeben.

Das ist allerdings schon einige Jahre her, ich weiß nicht inwieweit das heute noch funktioniert.

LG

Roy

die einzige Erklärung für mich wäre, dass man ja nicht entlassen werden darf, wenn man krank geschrieben ist, soweit ich weiß.

scallawags  21.01.2012, 11:38

Das ist ziemlicher Unsinn: Natürlich kannst du auch bei einer erfolgten Krankschreibung entlassen werden.

MASTER67 
Fragesteller
 21.01.2012, 11:49
@scallawags

scallawags hat recht Krankheit ist kein Schutz vor Kündigung.