Krankengeld auch über die Kündigung hinaus?

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Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, spätestens nach 6 Wochen (wenn in diesen Zeitraum das Beschäftigungsende wegen der Kündigung fällt: ab diesem Termin), erhältst Du Krankengeld von der Krankenkasse, mit der Du Dich diesbezuüglich in Verbindung setzen musst.

Krankengeld wird für maximal 78 Wochen gezahlt; es beträgt 70 % des Bruttoentgelts, darf aber 90 % des Nettoentgelts nicht überschreiten. Das Arbeitslosengeld beträgt dagegen 60 % (mit Kind 67 %) des Bemessungsentgelts.

Es war richtig, dass Du Dich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt hast; allerdings hat auch die Sachbearbeiterin Recht, denn die Agentur ist - auch wenn Du nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehst - so lange nicht für Dich zuständig, wie Du krank bist und Krankengeld erhältst, weil Du während dieser Zeit der Erkrankung dem Arbeitsmarkt eben nicht zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das ist insofern auch günstig für Dich, weil sich für die Dauer des Krankengeldbezugs der Bezug von Arbeitslosengeld nach hinten verschiebt und du mehr "Zeit" bekommst.

Also: Sezte Dich umgehend mit Deiner Krankenkasse wegen der Zahlung von Krankengeld in Verbindung.

Die Krankmeldung ging aber über diesen Zeitpunkt hinaus und läuft auch weiter - dauert noch. Ich wollte mich arbeitslos melden, aber die Dame bei der Arbeitsagentur sagte mir, ich solle am ersten Tag meiner Genesung wiederkommen. Was passiert denn jetzt? Wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Der Anspruch einschließlich Lohnfortzahlung beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Hinzutretende andere Diagnosen verlängern den Krankengeldanspruch nicht.

MfG

Johnny

krankengeldantrag von der krankenkasse holen, ausfüllen, abschicken.

krankengeldanspruch hast du bei fortlaufender krankschreibung.

und - das krankengeld ist höher als das arbeitslosengeld wäre.

und was ist wenn ich selber kündige?