Langfristig krank geschrieben in der Selbstständigkeit, und jetzt Arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet. Zahlt Krankasse weiter Krankengeld?

7 Antworten

ich meine wenn er arbeitssuchend gemeldet ist Ja.

Hallo, ihr habt viele Antworten mir gegeben...die Antwort, ob Mein Mann jetzt Krankengeld weiter bekommt ( er ist weiter wegen Bandscheibenvorfalls krank geschrieben ) wo er sich Arbeitslos gemeldet hat, weiß ich immer noch nicht genau.....giebt es einen §

dafür, wo man nachlesen kann...

Aber Danke für Eure Hilfe...

Hallo,

Ich vermute das es bezahlt wird, solange dein Mann krankgeschrieben ist.

Ich wünsche dir u deinem Mann noch alles erdenkliche Liebe. 

MfG.

kommt doch drauf an wie verantwortungsvoll er vorgesorgt hat .. schau bitte ..

Selbstständig in der GKV - Sind Sie als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert, müssen Sie sich eigenständig um die Absicherung im Krankheitsfall kümmern. Sie haben dabei vier Möglichkeiten:

Sie zahlen bei der GKV einen ermäßigten Beitrag von 14,0 Prozent und den

 

kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Sie erhalten kein Krankengeld. Das ist der Regelfall.

Sie zahlen den normalen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens und den

 

kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Sie erhalten Krankengeld wie ein Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

 

Sie müssen ausdrücklich gegenüber Ihrer Kasse erklären, dass Sie diesen Basisschutz wünschen.

Sie haben bei Ihrer Kasse einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch abgeschlossen und ergänzen dadurch den Basisschutz.

Ab wann und in welcher Höhe Sie Geld bekommen, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Krankenkasse konkret vereinbart haben.

Sie schließen eine private Krankentagegeldversicherung ab. Wann sich eher das gesetzliche Krankengeld oder das private Krankentagegeld rechnet

Mehr hierzu bei:

 http://www.finanztip.de/krankengeld/

schaut in Eure Unterlagen, das ist dort angegeben..

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-233.html#ue22

wen er als Selbständiger einen entsprechenden Tarif mit der Krankenkasse vereinbart hat, kann er nach der Wartefrist von 6 Wochen bis zu 72 Wochen Krankengeld beziehen ...

Alg1 bekommt wegen der fehlenden Einzahlungen nicht, Alg2 könnte er bekommen, wenn die 72 Wochen ausgelaufen sind und Bedürftigkeit vorliegt ....

solange er aber krank geschrieben ist, erhält er Krankengeld (bis zu 72 Wochen) ....

Auf ALG 1 hat r in der tat keinen Anspruch - wohl aber auf Alg2 - sofern er kein eigenes vermögen hat und nachweisen kann, das er kaum oder kein Einkommen hat. 

Was nun die Krankenkasse zahlt ? Kommt auch auf die Kasse und Art der Versicherung an.

Hat er keine Ausfall Versicherung ?

Keine AU Versicherung ?

Mein Mann ist gesetzlich versichert, und ein Rentenantrag kommt nicht in Frage. Mein Mann ist erst 45 Jahre alt. Die Frage ist, ob eine Umschulung in Frage kommt, und ob das Arbeitsamt Sie bezahlt, weil Mein mann ja vorher selbständig war.

@Wolkenlisa

Zunächst mal - das Jobcenter - und nein .... Bei Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen WÄRE die Rentenversicherung zuständig - wenn Dein Mann in der Selbstständigkeit seine Rentenversicherung bezahlt hat. 

Falls nicht, dann springt ggfs das Jobcenter ein - allerdings selten mit ner Umschulung - wahrscheinlicher mit ner Maßnahme ... 

@BigBen38

Noch was - einer Erwerbsminderungsrente kommt immer in Frage - zumal sie eh befristet ist ! 

Erkundigt Euch mal beim behandelnden Arzt