Kostgeld von volljähriger Tochter verlangen

11 Antworten

Meine Tochter ist jetzt 18 Jahre alt geworden und wohnt bei mir, befindet sich noch in der Schulausbildundung (will Abitur machen).

Heißt es handel sich um ein priviligiertes Kind und es besteht für die Eltern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Seitdem sie volljährig ist, hat der Vater die Unterhaltszahlungen an mich eingestellt.

Das ist so schon korrekt, denn er muß nun an das volljährige Kind zahlen. Ferner sind beide Kinder im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet.

Sie behauptet, sie kann das nicht bezahlen wiel sie kein eigenes Einkommen hat und der Vater ihr nichts zahlt.

Dann muß sie notfalls den Vater auf Unterhalt verklagen. Zunächstmal muß sie aber beide Eltern zur Auskunft über das Einkommen auffordern um überhaupt ermitteln zu können, wer vieviel Unterhalt zu zahlen hat.

Der Unterhaltsanspruch den Ihre Tochter Ihnen gegenüber hat, kann in Naturalien gewährt werden.

Das wird schwierig, du bist ihr zum Unterhalt verpflichtet. Sie hat kein Einkommen, also keine Chance. Nicht mal eine moralische. Außerdem bekommst du das Kindergeld, damit du sie unterhalten kannst.

Deine Tochter sollte sehen, dass sie ihre Barunterhaltsansprüche geltend macht. Sowohl gehen ihren Vater als auch gegen dich.

Wenn deine Tochter Kostgeld bezahlen soll, wirst du es ihr wohl vorher als Taschengeld geben müssen. Wo, ohne eigenes Einkommen, soll sie es denn sonst als Schülerhin hernehmen?

Außerdem ist ihr Vater weiterhin unterhaltspflichtig. Vielleicht solltest du da versuchen, an das Geld zu kommen.

Sommerloch2010  17.03.2013, 09:15

Letzteres funktioniert nicht. Das muss die Tochter mit Eintritt der Volljährigkeit selbst machen, im Guten oder mit einem Anwalt.

Othetaler  17.03.2013, 09:18
@Sommerloch2010

Das stimmt. Aber der Weg über den Vater ist trotzdem die einzige Möglichkeit. Deine Tochter hat ja kein eigenes Geld. Also geh mit ihr zu dem Vater oder einem Anwalt.

Borggreven 
Fragesteller
 17.03.2013, 09:26

Laut Empfehlung des Jugendamtes soll ein volljähriges Kind, das noch beim Elternteil lebt, Taschengeld in Höhe von 70 Euro bekommen. Wenn ich ihr diese Geld vorenthielte dann würde 1. das Geld bei weitem nicht ausreichen, um anteilige Miet- und Lebensmittelkosten zu bezahlen. 2. Wenn sie noch nicht einmal Taschengeld bekommen soll, wovon bitte, soll sie dann Kleidung, Fahrkarte für die Fahrt zur Schule, Schulbücher, Kosten für Klassenfahrten ecc bezahlen???????????????

solang sie abitur und eine ausbildung mach, muss der vater zahlen. auch wenn sie 18 ist

ernsthaft?? sie geht doch noch zur schule, wie soll sie dir da kostgeld zahlen? du bekommst noch kindergeld, was ist damit? also das finde ich wirklich dreist. wenn sie jetzt in ausbildung wäre,könnte ich es ganz vielleicht verstehen. aber so?

Borggreven 
Fragesteller
 17.03.2013, 09:21

Wenn man die anteiligen Mietkosten und das Geld, dass für Lebensmittel für sie ausgegeben werden muss zugrunde legt, reicht das Kindergeld nicht aus, um die Kosten zu decken. 1. Wohnen wir nicht in einer Bruchbude sondern in der Stadt, mit entsprehcend hohen Miepreisen 2. Hat sie hohe Ansprüche ans Essen (muss vom Bioladen sein, ich hingegen kaufe oft beim Discounter für mich ein)

DeinName87  27.03.2013, 10:48
@Borggreven

sie ist deine tochter,sie ist schülerin... ich kann über solche aussagen wie " sie hat hohe ansprücheans essen, muss aus dem bioladen sein" nurdenkopf schütteln. sei froh, dass deine tochter auf ihre ernährung achtet! darf ich fragen ob du arbeitest??