Muss ich Unterhalt trotz Krankheit bezahlen?

3 Antworten

Laufender Unterhalt ist aus Einkommen zu zahlen - nicht aus Vermögen ....

Zwar gilt gegenüber einem minderjährigen Kind eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit", nach der du alles dir Mögliche unternehmen musst, um den Unterhalt leisten zu können..., aber wenn du nachweislich nicht dazu in der Lage bist, Einkommen oberhalb des "Selbstbehaltes" zu erwirtschaften, musst du auch keinen Unterhalt zahlen.

  • Wärst du erwerbstätig, läge der Selbstbehalt derzeit bei 1080 Euro, ansonsten bei 880 Euro.
  • Mögliches Krankengeld und die Mieteinnahmen des Hauses zählen als Einkommen. Auch wenn du selbst "mietfrei" darin wohnen würdest, würde sich dein Einkommen dadurch erhöhen. Verkaufen müsstest du das Haus aber nicht.

Gibt es einen "Titel" über den Unterhalt, müsstest du diesen erst "abändern" lassen, um tatsächlich weniger oder keinen Unterhalt mehr zahlen zu dürfen.

  • Wenn du das bisher versäumt haben solltest, müsstest du das schnellstmöglich tun, denn mögliche Unterhaltsschulden bis zu dem Termin, an dem die die Abänderung beantragt hast, müsstest du zahlen....

Gibt es keinen Titel gegen dich, kann die Kindsmutter zwar Unterhalt fordern, wenn aber festgestellt wird, dass du nicht "leistungsfähig" bist, musst du auch nichts zahlen (- und dann kann auch später nichts von dir nachgefordert werden). Dann müsste die Mutter ggf. staatliche Unterstützung für das Kind beanspruchen, wenn sie selbst nicht genug verdient....

Mit geringem oder keinen Einkommen kannst du eine anwaltliche Erstberatung gegen eine geringe Gebühr (10 - 15 Euro) beim Amtsgericht erhalten (oder einen Beratungsschein dafür)...

Ich würde beim Gericht abklären, ob Du Prozesskostenhilfe beantragen kannst und bewilligt bekommst, was in deinem Fall wohl auch so sein wird. Dann würde ich einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren (allerdings musst Du einen finden, der unter Prozesskostenhilfe arbeitet) und diesen um Hilfe bitten. Der vertritt dich dann auch vor Gericht und wird die rechtlichen Fragen beantworten können. Unterhalt hat in der Regel Vorrang. Auf keinen Fall einfach laufen lassen......

Schau zu, dass du einen Anwalt bekommst (Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherung)!

Grundsätzlich kannst du aber das Haus verkaufen, auch wenn deine Eltern das Nießbrauchrecht haben. Das mindert lediglich den Wert, mehr nicht. Wegen der Ex, die dich komplett auspressen will, kann ich aber verstehen, dass du es nicht verkaufen willst. Immerhin gibt dir das Haus einen Teil zu deiner Existenzgrundlage ;)