Wer bezahlt Gerichtskosten, wenn ich kein Einkommen habe?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

mit welcher Begründung wurde die Prozesskostenhilfe abgelehnt???? Gerade wenn sie Schülerin ist, lese ich sowas zum ersten mal. Ich würde dagegen widersprechen. Sucht euch Rat bei einem Anwalt für Sozialrecht, vielleicht habt ihr etwas falsch gemacht. Dieser kann euch dann genau erklären was ihr zu tun habt. Normalerweise gerade bei sowas bzw weil sie Schülerin ist sollte die Prozesskostenbeihilfe übernommen werden. Du kannst als Mutter auch eine Bescheinigung schicken dass selbst du kein eigenes Einkommen hast. Von "Nichts" ist einfach nichts zu holen und dass wissen die haargenau!

 

Verstehe einer den deutschen Staat....

naicke  28.04.2011, 12:33

Prozesskostenhilfe wird (z.B.) dann abgelehnt wenn der Fall von vorne herein aussichtslos ist.

Es spielt es auch keine Rolle ob jemand Schüler ist oder nicht (warum sollten Schüler denn einen Sonderbonus haben?). Maßgebend ist alleine Bedürftigkeit und Notwendigkeit.

Strengt dann eine Partei trotzdem einen (Zivil !!-)prozess an, dann trägt er auch alleine das Prozesskostenrisiko.

Eifelmensch  28.04.2011, 12:37

Wenn in der Sache keine Aussicht auf Erfolg besteht (das wird bereits im Antrag auf Verfahrenskostenhilfe geprüft), dann wird keine VKH gewährt.

Falls dann dennoch geklagt wird, muss der Kläger dann die Kosten selbst tragen.

 

Ich verstehe den deutschen Staat da sehr gut!
So wird nämlich verhinderrt, dass auf unser aller Kosten, unnötige Prozesse geführt werden.

kikkelchen  28.04.2011, 12:38
@Eifelmensch

noch einer mit hellseherischen Fähigkeiten. LOL

 

ich schrieb nicht umsonst, mich interessiert die BEGRÜNDUNG  der Ablehnung!

 

Und wenn beide Mutter und Kind kein Geld haben, dann muss jemand die Kosten übernehmen, und das Geld kann im Nachhinein zurückgezahlt werden.

pueppi13hund 
Fragesteller
 28.04.2011, 17:22
@Eifelmensch

Das wurde vorher in keinster Weise geprüft. Der Anwalt und der Richter bei der Verhandlung hatten eher die Tendenz zu meiner Tochter. Der Anwalt hat sich Bedenkzeit erbeten und nun kommt ein Urteil gegen meine Tochter mit Ablehnung der Kostenübernahme.

Sie ist erst 19, geht zur Schule und hat lediglich Bafög; wollte eigentlich studieren - geht wohl jetzt nicht. Bei der Verhandlung ging es um Unterhalt von ihrem leiblichen Vater, damit sie weiterstudieren kann. Tolle Chance für ein überaus begabtes Kind. - Schulbeste und muss jetzt eine normale Ausbildung machen, da sie aus finanziellen Gründen nicht mehr studieren kann - und jetzt: HAT SIE NOCH SCHULDEN!

Eifelmensch  28.04.2011, 20:02
@kikkelchen

Was hat das mit hellseherischen Fähigkeiten zu tun?????

 

Der übliche Weg ist folgender:

Wenn man kein Geld hat, geht man zum Amtsgericht und beantrag einen Beratungsschein (Gebühr 10,-€).

Mit diesem Schein geht man dann zum Anwalt, der einen Antrag auf VKH stellt. In diesem Antrag wird bereits die Sache vorgetragen und eine eventuelle Klage begründet.

Das Gericht entscheidet dann darüber ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Kommt es zu dem Schluss, das die Klage nicht begründet ist und keine Aussicht auf Erfolg besteht, wird keine VKH bewilligt.

Gibt sich der "Kläger" damit zufrieden entstehen keine weiteren Kosten für ihn. Klagt er dann trotzdem, macht er dies auf eigenes Kostenrisiko.

Als Weitere Möglichkeit bleibt ihm  die Entscheidung der ersten Instanz beim OLG überprüfen zu lassen. Bestätigt das OLG die Entscheidung des Amtsgerichts ist die Sache mit der VKH gelaufen.

Hast du das nun begriffen?

Wenn du eine genaue Begründung haben möchtest, wende dich doch an die FS, die kann dir das Urteil ja dann per PN zukommen lassen.

pueppi13hund 
Fragesteller
 28.04.2011, 17:02

Begründung war: Klage hatte keine Aussicht auf Erfolg. Der Anwalt hat uns aber das Gegenteil erzählt. Nun hat meine Tochter den Salat. Sie wollte eigentlich studieren (macht gerade Abi nach) - jetzt kann sie sich wohl einen Job suchen und Geld verdienen :( Leider ist es mir auch nicht möglich, sie weiter finanziell zu unterstützen. Bei der Klage ging es um Unterhalt von ihrem leiblichen Vater.

Sie hat verloren - mit 19 Jahren die Zukunft verbaut.

Er hat Geld wie Heu und sie ist sein einziges Kind. UNGERECHT und traurig!!!

kikkelchen  28.04.2011, 17:33
@pueppi13hund

das ist mehr als traurig. Mit so einer Sache würde ich ehrlich gesagt bis nach Straßburg gehen. Lasst den Kopf nicht hängen und kämpft weiter. Und zum "restlichen" Thema, willkommen im Club :-(((

Und danke für die Auszeichnung ;-)

Eifelmensch  28.04.2011, 19:54
@kikkelchen

Was soll denn Straßburg da machen?

Die FS schreibt doch den Grund der Ablehnung: Klage hatte keine Aussicht auf Erfolg und der Anwalt hat seine Mandantin hintergangen.

Ich würde diesen Anwalt sofort bei der Rechtanwaltskammer melden und auf Schadenersatz verklagen.

Sie ist volljährig und es wurde keine Prozesskostenhilfe gewährt!

Das beantwortrt doch die Frage!

Natürlich muss sie selbst die Kosten tragen.
Ob sie derzeit Geld verdient oder nicht spielt zunächst keine Rolle.
Mit einem entsprechenden Titel bleibt die Möglichkeit, die Schuld 30 Jahre einzutreiben.
 

Und das Gericht wird einen solchen Titel bekommen, wetten!

pueppi13hund 
Fragesteller
 28.04.2011, 18:00

Nicht mehr 30 Jahre - sondern 7!!!

Eifelmensch  29.04.2011, 06:39
@pueppi13hund

Wieso 7 Jahre??

 

Nach § 197 Abs. 1 BGB beträgt die Verjährungsfrist weiterhin 30 Jahre!

pueppi13hund 
Fragesteller
 29.04.2011, 09:41
@Eifelmensch

Dann muss sie wohl Privatinsolvenz anmelden? Dann ist sie nach 7 Jahren schuldenfrei - ist das gerecht?

Eifelmensch  29.04.2011, 09:48
@pueppi13hund

Privatinsolvenz wegen ein paar Euro Gerichtskosten?

naicke  29.04.2011, 09:55
@pueppi13hund

wer hat denn was von Privatinsolvenz gesagt ?
da ist es in 7 Jahren rum, stimmt.
Aber ein Pfändungstitel (und um den geht es) galt und gilt immer noch 30 Jahre!

Irgendwie merkwürdig die Sache an sich. Liegt ja nun schon einige Zeit zurück, diese Frage. Wie hat sich die Sache nun geklärt, würde mich interessieren ? Wenn der Anwalt äussert, dass die Tochter gute Chancen hat den Prozess zu gewinnen und verliert dann, obwohl der leibliche Vater angeblich Geld genug hat, würde ich das so nicht hinnehmen. Sie hat den Prozess verloren, warum auch immer. Die Kosten bleiben zunächst an der Tochter hängen. Der Staat hat 30 Jahre lang Zeit, das Geld von der Tochter einzufordern. Ich würde alle Register ziehen und die Sache gerichtlich weiter betreiben.

pueppi13hund 
Fragesteller
 04.03.2013, 11:35

ja, die kosten bleiben an meiner tochter leider hängen :( sie hat die schule geschmissen, nachdem der vater nichts mehr bezahlt und arbeitet nichts und hat angefangen zu trinken - alles sehr, sehr schlimm für mich als mutter. momentan ist sie jedoch - gott sei dank - auf therapie. und ich hoffe sie bekommt ihr leben wieder in griff. ein schlimmer absturz. klassenbeste - jahrgangbeste - bildhübsch - sehr brav - will lehrerin werden... dann der ganze mist mit gericht und vater und und uns absturz in die sucht traurig ich bete jeden tag, dass meine tochter es schafft...

nein... du, weil du für sie verantwortlich bist und die Eltern für ihre Kinder haften. kann teuer werden

SchnuBee  28.04.2011, 12:25

Eltern haften NICHT für ihre Kinder, schon garnicht wenn sie vollährig sind.

kikkelchen  28.04.2011, 12:28
@SchnuBee

Hallo??? Die Tochter ist Schülerin! Und die Mutter hat selbst kein eigenes Einkommen!

SchnuBee  28.04.2011, 12:28
@kikkelchen

Die Tochter ist volljährig, LESEN! (Noch nie nen volljährigen Schüler gesehen?)

naicke  28.04.2011, 12:36
@kikkelchen

Was hat denn das mit Schülerin zu tun?
Die Tochter ist VOLLJÄHRIG !

naicke  28.04.2011, 12:29

Unsinn, Eltern haften in KEINEM Fall für ihre Kinder, und wenn es 1000 mal auf Schildern zu lesen ist!

kikkelchen  28.04.2011, 12:43
@naicke

die Tochter ist zwar volljährig aber noch Schülerin und mittellos. Woher soll sie das Geld nehmen vom heiligen Geist oder eine Bank ausrauben? Jetzt mal ehrlich! sowie Tippse schon sagt sie wird höchstens selbst die Kosten übernehmen müssen sobald sie ihr eigenes Einkommen hat!

 

Glaubst du etwa dass alle volljährigen Schüler Geld haben???

SchnuBee  28.04.2011, 13:53
@kikkelchen

Darum geht es überhaupt nicht. Die Eltern müssen das nicht zahlen, sondern das Kind sobald das Geld da ist. Das verjährt erst nach 30 Jahren, bis dahin wird sie wohl Geld haben.

pueppi13hund 
Fragesteller
 28.04.2011, 17:13
@SchnuBee

Toller Start - motiviert so richtig, ins Berufsleben. Mit Schulden starten!

Eigentlich wollte sie ja nur Unterhalt von ihrem leiblichen Vater und hat leider Gottes verloren, obwohl ihr Anwalt ihr große Hoffnung auf Erfolg machte.

Jetzt kann sie wohl nicht mehr studieren :(

pueppi13hund 
Fragesteller
 28.04.2011, 17:10

Sie ist volljährig!

Dass der Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt wurde, wundert mich. In dem Fall muss sie den Betrag allein entrichten. Da muss man dann über eine etwaige Ratenzahlung nachdenken...

pueppi13hund 
Fragesteller
 28.04.2011, 17:06

Ratenzahlung ist wahrscheinlich die einzige Lösung. Sie geht jetzt noch über 1 Jahr zur Schule und beginnt dann eine Ausbildung (eigentlich wollte sie studieren - das kann sie wohl jetzt nicht mehr).

So kann man einem Kind die Zukunft verbauen.

Noten hat sie sehr, sehr gute. Sie hat auf Anraten des Anwaltes gegen ihren Vater wegen Unterhalt geklagt und verloren. Sie ist doch erst 19 und hat jetzt schon solche Verbindlichkeiten.