kostenpflichtiger Ersatztermin für Wasserzähler und Heizkostenverteiler?

12 Antworten

Der Vermieter muss schon dafür sorgen, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung der Mieter auch zur Ablesung der Zähler anwesend sein kann, ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen. Zitat aus einschlägiger Rechtssprechung: Zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung müssen Mieter den Mitarbeiter des Wärmemessdienstunternehmens zur Ablesung in die Wohnung lassen. Voraussetzung dazu ist, dass der Ablesetermin ordnungsgemäß angekündigt wurde. Das kann durch Einzelansprache oder durch einen Aushang an gut sichtbarer Stelle, etwa im Treppenhaus, geschehen. Ein Vorlauf von 10 bis 14 Tagen zwischen Ankündigung und Ablesetermin ist üblich.

Kann der erste vorgegebene Ablesetermin von Seiten des Mieters nicht eingehalten werden, ist ein zweiter Termin möglichst individuell abzustimmen. Dazu ist es arbeitssparend, wenn der Mieter seinerseits auf das Wärmemessunternehmen zugeht, da er am besten seine Terminslage kennt. Geschieht dies nicht, muss im Abstand von mindestens 14 Tagen ein zweiter Termin vorgegeben und durchgeführt werden. Auf berufliche Situationen des Mieters ist dabei angemessen Rücksicht zu nehmen, deshalb sollte der Termin nach 17 Uhr stattfinden. In der Praxis sind sogar Termine am Samstagabend von 18 Uhr bis 20 Uhr immer üblicher.

Sagt der Mieter den ersten Ablesetermin etwa aus beruflichen Gründen ab, so braucht er weder Schadensersatz noch andere Sonderkosten zu leisten. Die Kosten für einen zweiten oder gar dritten Ablesetermin muss der Mieter auch nicht automatisch zahlen. Schadensersatzansprüche kommen aber in Betracht, wenn der Mieter Ablesetermine absichtlich hat „platzen“ lassen und er so seine Pflichten schuldhaft verletzt hat.

Ergänzung: Soweit Messdienstunternehmen dem Mieter androhen, dass sie schon für einen zweiten Ablesetermin zusätzliche Kosten berechnen, so ist dies unzulässig (LG München I, Az 12 O 7987/00). Auf keinen Fall darf ein Wärmemessdienstunternehmen direkt beim Mieter Gebühren oder Ablesegelder verlangen. Solche Praktiken sind unzulässig. Ebenso sind Mieter nicht gezwungen, einen Wohnungsschlüssel beim Nachbarn oder beim Hausmeister zu deponieren, damit zu den vorgegebenen Terminen die Ablesung der Heizkostenverteiler ermöglicht wird. Zur Vermeidung von Schätzungen sind sie allerdings gut beraten, so zu verfahren.

Warum soll das Geld kosten? Zum ablesen muss nicht extra ein Techniker beauftragt werden und wenn deine Vermieter nicht gerade einen Anfahrtsweg von mehreren Hundert Kilometern haben dürfen sie dafür auch kein Geld nehmen.

Bei einem Heizkostenverteiler werden auch die Röhrchen getauscht. Das sollte schon ein Techniker machen.

ich weiss nicht, ob die ankündigungsfrist von einer woche in ordnung ist. kannst du ja mal googeln.

wenn du keinem nachbar vertraust, dann bitte entweder den hausmeister oder verwandte, freunde, das sie das für euch übernehmen.

du kannst einen schlüssel bei der hausverwaltung hinterlegen, wenn du keinen zylinder hast, der zur schliessanlage gehört.

aber den darf die hausverwaltung nur nutzen, wenn ein notfall ist und ihr nicht erreichbar und sie brauchen einen zeugen beim betreten der wohnung.

das du einen kostelosen erstaztermin hattets, war bisher kulanz.

Ich würde den Schlüssel einer vertrauensvollen Person aushändigen.

Hallo,

ich konnte meinen ersten Termin für Zählerablesung und Prüfung der Rauchmeldet nicht wahrnehmen, weil dieser um 8 Morgens war (ich war da beireits bei der Arbeit).

Zweiten Termin hab ich ehrlich gesagt verschlampt, da ich einen in die Mittagspause gelegt habe und diesen einfach vergaß.

Den Dritten konnte ich wahrnehmen. Nun hat mir die Hausverwaltung eine Rechnung i. H. von 40€ geschickt. Muss ich das Zahlen? Der Vermieter weigert sich ..

Bitte um schnelle Hilfe. Danke ;-)